Auszug

Unechtes Unterlassungsdelikt: Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen

UnterlassenZiegenhaarfallAbgrenzung zwischen aktivem Tun und Unterlassen

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Unechtes Unterlassungsdelikt: Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen

Abgrenzung zwischen aktivem Tun und Unterlassen: Abgrenzung zwischen Begehungsdelikt und Unterlassungsdelikt

  • Bei mehrdeutigem Verhalten immer aktives Tun
    • Handlungsbegriff des StGB ambivalent (nicht primär positives Tun; genauso Unterlassen)
  • Abgrenzung anhand empirischer Kriterien wie Energieeinsatz, Kausalität
    • Abgrenzungsfrage nicht nur durch äußeren Befund, denn auch Unterlassen muss kausal sein
  • Wo nach normativer Betrachtung Schwerpunkt des strafrechtlich relevanten Verhaltens
    • Wenn beides in Betracht eher Begehungsdelikt
      • z.B. „Ziegenhaarfall“: Angestellter einer Pinselfabrik unterlässt es pflichtwidrig Ziegenhaare vor der Verarbeitung zu desinfizieren, Fabrikarbeiter infizieren sich mit Milzbrand; Schwerpunkt dabei auf aktivem Tun, also dem Weitergeben der nichtdesinfizierten Ziegenhaare, nicht dem Unterlassen der Desinfizierung

  • Nur ausdrücklich prüfen, wenn wirklich unklar

2.
Wiederholen

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Frage

Wie stellt man im Zweifel fest, ob ein Tun oder ein Unterlassen vorliegt?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Bademeister T hat den bewusstlos gewordenen O aus fast an Land gezogen, lässt ihn dann jedoch zurück ins Wasser gleiten. O ertrinkt. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

Sanitäter T behindert seinen Kollegen S, der gerade versucht, dem Unfallopfer O zu helfen, und hindert S so daran, den O zu retten, weshalb dieses stirbt. Welche Aussagen sind richtig?

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