- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Körperverletzung und ähnliche Delikte
Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB
1.Verstehen
Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB
Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB: Körperverletzung, die unter Verwendung von bestimmten gefährlichen Mitteln oder in besonders gefährlicher Weise begangen wird
- Vorsatzqualifikation der Körperverletzung
2.Wiederholen
Was versteht man unter gefährlicher Körperverletzung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T verletzt O absichtlich mit einem Küchenmesser, um ihn schwer zu verletzen. Welche Schritte sind bei der Prüfung dieser Vorsatzqualifikation zu beachten?
T plant, O mit einem Armeemesser anzugreifen, um ihn schwer zu verletzen. Kurz bevor er zustechen kann, entscheidet sich T um, wirft das Messer weg und greift O nur mit den Fäusten an. Ist T wegen gefährlicher Körperverletzung gem. § 224 I Nr. 2 Alt. 1 StGB strafbar?
T verletzt O absichtlich mit einem Küchenmesser, um ihn schwer zu verletzen. O überlebt den Angriff. Welche Aussagen treffen zu?
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