Auszug
- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Staatsstrukturprinzipien
Rechtsstaatsprinzip, Art. 1 III, 20 III GG
RechtsstaatsprinzipRechtsstaat
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Rechtsstaatsprinzip, Art. 1 III, 20 III GG
Rechtsstaatsprinzip, Art. 1 III, 20 III GG: Ausübung der Staatsmacht rechtlich gebunden
- Rechtsstaat: Staat, in dem nicht nur Beziehungen zwischen Bürgern, sondern auch zwischen Staat und Bürgern und innerstaatlicher Bereich rechtlich geregelt
- Rechtsgrundlage des Rechtsstaatsprinzips: Ergibt sich aus Zusammenschau unterschiedlicher Bestimmungen, insb. Art. 1 III, 20 III, 19 IV, 28 I 1 GG
- Ausformungen
- Auswirkungen auf die Staatsorganisation: Insb. Gewaltenteilung
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung: Gesetzesvorrang und Gesetzesvorbehalt
- Schutz des Bürgers: Garantie der Grundrechte, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Bestimmtheitsgebot, Gebot effektiven Rechtsschutzes, Staatshaftung
2.Wiederholen
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Frage
Was beinhaltet das Rechtsstaatsprinzip?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Kanzler K und seine Regierung verfügen über eine absolute Mehrheit im Bundestag. K plant eine Reform, nach der zukünftig die Regierung direkt Gesetze erlassen kann. Der Bundestag hat lediglich ein Widerspruchsrecht. Welche Aussagen sind korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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