Auszug

Einwilligung

Einwilligung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Einwilligung

Einwilligung: Rechtfertigung durch Zustimmung, die Berechtigter vorab erteilt (freiwillig und ausreichend informiert)

  • Tatbestandsausschließendes Einverständnis: Bei Delikten, bei denen Unfreiwilligkeit des Berechtigten Tatbestandsvoraussetzung ist (z.B. Hausfriedensbruch, Diebstahl, Vergewaltigung gem. § 177) lässt Einverständnis schon die Tatbestandsmäßigkeit entfallen
  • Rechtsgrundlage der Einwilligung
    • Vorausgesetzt in § 228 StGB
    • Gewohnheitsrechtlich anerkannter, ungeschriebener Rechtfertigungsgrund (Legalitätsprinzip gilt nur für Straftatbestände, nicht Rechtfertigungsgründe)

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter Einwilligung? Bedeutet es das gleiche wie Einverständnis?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

O möchte ein neues Tattoo und geht zu T, der Tätowierer ist. Während der Sitzung erklärt O plötzlich, er wolle doch kein Tattoo mehr. T vollendet das Tattoo trotzdem. Ist Ts Handlung gerechtfertigt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

T möchte ein Experiment machen und bittet O, sich freiwillig in einen gefährlichen Test zu begeben. O stimmt zu, obwohl er über die Gefährlichkeit nicht vollständig informiert ist. Ist Ts Handlung gerechtfertigt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

T schlägt O auf deren Bitte hin auf ihren Hintern, weil O als Masochistin Schmerzen verspüren möchte. Ist Ts Handlung nach § 228 StGB gerechtfertigt?

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