Auszug

Gesetzlichkeitsprinzip, Art. 103 II GG, § 1 StGB

GesetzlichkeitsprinzipLegalitätsprinzip

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gesetzlichkeitsprinzip, Art. 103 II GG, § 1 StGB

Gesetzlichkeitsprinzip / Legalitätsprinzip, Art. 103 II GG, § 1 StGB

  • Keine Strafe ohne Gesetz (lat.: „nulla poena sine lege“): z.B. wäre ein Verstoß gegen das „gesunde Volksempfinden“ nicht ausreichend, wie im nationalsozialsozialistischen Justizsystem
  • Gilt nur zugunsten des Täters (z.B. bei zeitlicher Geltung von Gesetzen Ausnahme vom Rückwirkungsverbot aus § 103 II GG zugunsten des Täters in § 2 III StGB)

2.
Wiederholen

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Frage

Kann eine Strafe auch verhängt werden, wenn der Straftatbestand zum Zeitpunkt der Tat nicht gesetzlich verankert ist?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T hat als Grenzsoldat der DDR einen Republikflüchtling erschossen, was nach dem geltenden Recht in der DDR gerechtfertigt war. Kann T nach der Wiedervereinigung trotzdem bestraft werden?

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Frage 2

T trinkt auf dem Rathausplatz Bier, obwohl er weiß, dass ein bereits erlassenes Gesetz den öffentlichen Alkoholkonsum unter Strafe stellen wird. Dieses Gesetz tritt jedoch erst zwei Wochen nach der Tat in Kraft. Kann T bestraft werden?

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