Auszug
- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Prinzipien des Strafrechts
Gesetzlichkeitsprinzip, Art. 103 II GG, § 1 StGB
GesetzlichkeitsprinzipLegalitätsprinzip
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gesetzlichkeitsprinzip, Art. 103 II GG, § 1 StGB
Gesetzlichkeitsprinzip / Legalitätsprinzip, Art. 103 II GG, § 1 StGB
- Keine Strafe ohne Gesetz (lat.: „nulla poena sine lege“): z.B. wäre ein Verstoß gegen das „gesunde Volksempfinden“ nicht ausreichend, wie im nationalsozialsozialistischen Justizsystem
- Gilt nur zugunsten des Täters (z.B. bei zeitlicher Geltung von Gesetzen Ausnahme vom Rückwirkungsverbot aus § 103 II GG zugunsten des Täters in § 2 III StGB)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Kann eine Strafe auch verhängt werden, wenn der Straftatbestand zum Zeitpunkt der Tat nicht gesetzlich verankert ist?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T hat als Grenzsoldat der DDR einen Republikflüchtling erschossen, was nach dem geltenden Recht in der DDR gerechtfertigt war. Kann T nach der Wiedervereinigung trotzdem bestraft werden?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T trinkt auf dem Rathausplatz Bier, obwohl er weiß, dass ein bereits erlassenes Gesetz den öffentlichen Alkoholkonsum unter Strafe stellen wird. Dieses Gesetz tritt jedoch erst zwei Wochen nach der Tat in Kraft. Kann T bestraft werden?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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