- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
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Maßregeln der Besserung und Sicherung, §§ 61 ff. StGB
1.Verstehen
Maßregeln der Besserung und Sicherung, §§ 61 ff. StGB
Arten der Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus, § 63 StGB: Wenn bei Straftat schuldunfähig oder vermindert schuldfähig und Gefahr für die Allgemeinheit
- Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, § 64 StGB
- Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, § 66 StGB: Nach verbüßter Strafe keine Entlassung des Verurteilten, sondern Unterbringung in von Haft getrennter Sicherungsvollzugsabteilung einer JVA; kann insb. bei Tötungsdelikt neben der Strafe angeordnet werden zum Schutz der Allgemeinheit vor dem Straftäter
- Führungsaufsicht, § 68a I StGB: Durch Aufsichtsstelle und Bewährungshelfer
- Entziehung der Fahrerlaubnis, § 69 StGB: Bei Verurteilung wegen Taten im Zusammenhang mit dem Führen eine Kfz, wenn sich daraus ergibt, dass Täter ungeeignet; häufigste Maßregel
- Berufsverbot, § 70 StGB: Wenn Tat in berufstypischem Zusammenhang Verbot bestimmten Beruf auszuüben
2.Wiederholen
Welche Arten der Maßregel der Besserung und Sicherung kennt das deutsche Strafrecht?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Der psychisch Kranke T erschießt während einer Psychose im Zustand der Schuldunfähigkeit seinen besten Freund O. Es wird festgestellt, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, auch wenn er schuldunfähig ist. Welche Maßnahme könnte gegen ihn ergriffen werden?
T wurde beim Führen eines Kfz schwer alkoholisiert erwischt und als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs eingeschätzt. Er war so schwer alkoholisiert, dass er schuldunfähig ist. Bei Trinkbeginn hatte er noch vor, nur moderat zu trinken und die U-Bahn für die Heimfahrt zu nutzen. Welche strafrechtliche Sanktion könnte ihm drohen?
Der psychisch kranke T erschießt während einer Psychose im Zustand der Schuldunfähigkeit seinen besten Freund O. Kann T bestraft werden?
T wurde beim Führen eines Kfz schwer alkoholisiert erwischt und als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs eingeschätzt. Er war so schwer alkoholisiert, dass er schuldunfähig ist. Bei Trinkbeginn hatte er noch vor, nur moderat zu trinken und die U-Bahn für die Heimfahrt zu nutzen. Welche strafrechtliche Sanktion könnte ihm drohen?
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