Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Ermittlungspersonen (Polizei), § 163 ff. StPO
ErmittlungspersonenPolizeiPolizistPolizistinPolizeibeamtePolizeibeamterPolizeibeamtin
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Ermittlungspersonen (Polizei), § 163 ff. StPO
Ermittlungspersonen (Polizei), § 163 ff. StPO: Repressiv-polizeiliches Vorgehen
- Strafverfolgung / Repression: Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, richtet sich nach StPO und OWiG; keine Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs wegen abdrängender Sonderzuweisung aus § 23 EGGVG (⇨ ordentliche Gerichtsbarkeit)
- Gefahrenabwehr / Prävention: Abwehr konkreter Gefahren im Einzelfall und Gefahrenvorsorge (Abwehr künftiger Gefahren); richtet sich nach Polizeigesetzen der Länder und spezialgesetzlichem Gefahrenabwehrrecht
- Im Strafverfahren Verwertung von Erkenntnissen aus präventiver Polizeitätigkeit nach Grundsatz des hypothetischen Ersatzeingriffs, § 161 II StPO
- Aufgaben
- Recht und Pflicht des ersten Zugriffs, § 163 I StPO
- Ermittlung für Staatsanwaltschaft, § 152 GVG iVm. Landesverfassung
- Repressiv-polizeiliche Generalklausel, § 161 I StPO: Ermächtigungsgrundlage für allgemeine polizeiliche Maßnahmen im Bereich der Strafverfolgung, wenn spezielle Vorschriften fehlen
- Ermittlungsgeneralklausel, § 163 I StPO: Ermächtigungsgrundlage der Polizei, zur Aufklärung von Straftaten alle notwendigen Ermittlungsmaßnahmen zu ergreifen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Ermittlungspersonen und was musst du darüber wissen?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Strafprozessrecht findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.