Auszug
- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Staatsstrukturprinzipien
Rechtsstaatsprinzip: Gewaltenteilung
Gewaltenteilung
1.Verstehen
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Rechtsstaatsprinzip: Gewaltenteilung
Gewaltenteilung, Art. 20 III GG: Zur Verhinderung von Willkür und Machtmissbrauch wird Staatsgewalt wird Maht zwischen Institutionen so verteilt, dass keine zu viel Macht ausüben kann
- Teilung der Staatsgewalt in drei unabhängige Bereiche (maßgeblich entwickelt v. Montesquieu)
- Legislative / Gesetzgebende Gewalt: Zuständig für Erstellung und Verabschiedung von Gesetzen; ausgeübt durch Bundestag und Bundesrat
- Exekutive / Ausführende Gewalt: Zuständig für Umsetzung und Durchführung der Gesetze; ausgeübt durch Regierung und Verwaltung
- Judikative / Rechtsprechende Gewalt: Zuständig für Rechtsprechung, Interpretation und Anwendung der Gesetze in konkreten Fällen, Kontrolle von Legislative und Exekutive; ausgeübt durch Gerichte
- Mäßigung staatlicher Tätigkeit durch gegenseitige Kontrolle und Hemmung („checks and balances“)
- Kein Übergewicht einer Gewalt über andere
- Sachliche Funktionentrennung / Aufgabenteilung
- Aber keine vollständige Trennung, es existieren funktionelle Überschneidungen (z.B. Erlass von Rechtsnormen durch Regierung und Verwaltung) wobei der Kernbereich der einzelnen Gewalt erhalten bleiben muss
- Grenzen der Verwaltung: Gesetzesvorbehalt und Parlamentsvorbehalt
- Grenzen der Gesetzgebung: Zulassung konkreter Vorhaben grds. Verwaltungstätigkeit, nur mit besonderen Gründen durch Gesetz
- Grenzen der Rechtsprechung: Einschätzungs- und Beurteilungsspielräume für Organe (teilweise nur Evidenzkontrolle, z.B. Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers); Rechtsprechung aber generell nur bei Richtern, Art. 92 GG
2.Wiederholen
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Frage
Was besagt der Grundsatz der Gewaltenteilung? Wie weit reicht er?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
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Frage 1
Kanzler K und seine Regierung verfügen über eine absolute Mehrheit im Bundestag. K plant eine Reform, nach der zukünftig die Regierung direkt Gesetze erlassen kann. Der Bundestag hat lediglich ein Widerspruchsrecht. Welche Aussagen sind korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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