Auszug

Unechtes Unterlassungsdelikt: Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen

Abbruch eines rettenden KausalverlaufsRettungshandlungRettungsbemühungGebotserfüllungsversuchRetterfälleAbgrenzung zwischen Tun und Unterlassen bei Retterfällen

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Unechtes Unterlassungsdelikt: Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen

Abbruch eines rettenden Kausalverlaufs („Retterfälle“): Rettungshandlung / Rettungsbemühung abgebrochen

  • Abbruch fremder Rettungshandlung: Täter greift in Rettungsbemühungen eines Dritten ein und bricht einen an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rettenden Kausalverlauf ab, z.B. durch Täuschung oder Zwang
    • Immer aktives Tun
  • Abbruch eigener Rettungshandlung: Auch bezeichnet als „Rücktritt vom Gebotserfüllungsversuch
    • Grds. Unterlassen, da nicht anders zu beurteilen als von vornherein unterlassene Rettungsmaßnahme
    • Aber aktives Tun, wenn Opfer bereits reale Rettungschance hatte, die Täter im Nachhinein vereitelt, da Gefahrenlage zunächst beseitigt und dann durch Aktivität wieder hergestellt
  • Relevant auch bei Sterbehilfe / Behandlungsabbruch durch Arzt
  • Auch Kausalität bei Retterfällen problematisch

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wann handelt es sich um Tun oder Unterlassen, wenn eigene oder fremde Rettungsbemühungen abgebrochen werden?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Bademeister T hat den bewusstlos gewordenen O aus fast an Land gezogen, lässt ihn dann jedoch zurück ins Wasser gleiten. O ertrinkt. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

Sanitäter T behindert seinen Kollegen S, der gerade versucht, dem Unfallopfer O zu helfen, und hindert S so daran, den O zu retten, weshalb dieses stirbt. Welche Aussagen sind richtig?

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