- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Aufbau der Grunddeliktarten
Versuchtes Delikt: Rücktritt, § 24 StGB
1.Verstehen
Versuchtes Delikt: Rücktritt, § 24 StGB
Prüfungsschema des Rücktritts, § 24 StGB
- Kein subjektiv fehlgeschlagener Versuch: Täter glaubt mit den ihn zur Verfügung stehenden Mitteln Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur (≠ für immer ausgeschlossen) vollenden zu können
- Rücktrittshandlung: Abgrenzung ob aus Tätersicht beendeter Versuch, also ob Täter bereits alles Nötige zur Erfolgserreichung ohne zeitliche Zäsur (≠ für immer ausgeschlossen) getan hat (⇨ subjektiv beendeter Versuch)
- Unbeendeter Versuch, § 24 I Var. 1 StGB
- Strafbefreiung durch bloßes, passives Aufgeben der Tat: Aufgeben der konkreten Tat, z.B. neuer Vorsatz bzgl. neuer Tat gefasst (vorige Tat aufgegeben) wenn beschlossen Tat später (nach zeitlicher Zäsur) zu verwirklichen
- Beendeter Versuch, § 24 I Var. 2 StGB und Beteiligung mehrerer, § 24 II 1 StGB
- Strafbefreiung nur durch aktive Verhinderung der Vollendung: (Mit-)ursächliche Handlung für Verhinderung; bei Beteiligung mehrerer kann Verhindern auch in Aufgeben der Tat durch Zentralfigur bestehen, ohne die keine Vollendung
- Wenn ohne Zutun des Täters ebenfalls keine Vollendung eintreten würde
- Strafbefreiung durch ernsthaftes Bemühen, § 24 I 2, II 2 StGB: z.B. bei untauglichem Versuch; alle Täter dem bekannten aus seiner Sicht zur Verhinderung erforderlichen Möglichkeiten ausgeschöpft
- Ggf. Korrektur des Rücktrittshorizontes bei rasch korrigiertem Irrtum darüber, ob beendeter Versuch vorliegt
- Freiwilligkeit des Rücktritts
- Frank’sche Formel: Wenn Täter denkt „Ich will nicht vollenden, selbst wenn ich könnte“ und nicht „Ich kann nicht vollenden, selbst wenn ich wollte“
- Viel zu weit
- Lehre von der Verbrechervernunft: Wenn nach „Verbrechervernunft“ nicht zwingend geboten
- Kaum objektiv hilfreiche Kriterien
- Lehre von den autonomen und heteronomen Motiven
- Autonome Motive (selbstbestimmt): Aufgrund innerer, selbstbestimmter Überlegungen; erfordert Tätersicht realistischer Entscheidungsspielraum; z.B. Gewissensbisse, Reue, Scham, Angst vor Strafe
- Heteronome Motive (fremdbestimmt): Täter fühlt sich gezwungen, insb. Sachlage wesentlich zu seinen Ungunsten geändert; z.B. Sorge um sich oder Angehörige
- Beispiel: z.B. von weiteren Schlägen ablassen, um Anzug vor Blutspritzern zu schützen freiwillig, um eigene Gesundheit zu schützen unfreiwillig
2.Wiederholen
Wie prüft man den Rücktritt vom Versuch im Detail?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T möchte O durch einen Stich ins Herz töten. Als die Messerspitze oberflächlich in die Haut des O ritzt und ein kleiner Blutstropfen austritt, packt T die Reue und sie läuft davon. Wie hat sich T strafbar gemacht?
T sticht O mit einem Messer in die Brust und glaubt, er habe alles Notwendige getan, um O zu töten. Kurz darauf packt ihn die Reue, und er leistet O erste Hilfe, wodurch O überlebt. Wie ist der Rücktritt vom Versuch zu bewerten?
T sticht mehrmals auf O ein, ohne tödliche Verletzungen zu verursachen. T lässt von weiteren Stichen ab, obwohl er noch die Möglichkeit hätte, weiterzumachen. Wie wird beurteilt, ob der Versuch fehlgeschlagen ist?
T denkt, er habe O tödlich verletzt und verlässt den Tatort. Aus der Ferne bemerkt er, dass O aufsteht und doch nur leicht verletzt ist. Dennoch lässt er von weiteren Maßnahmen zur Tötung ab. Ist er wegen eines Tötungsdelikts strafbar?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
