Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Beleidigungsdelikte
Üble Nachrede, § 186 StGB
Nichterweislichkeit der Wahrheit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Üble Nachrede, § 186 StGB
Nichterweislichkeit der Wahrheit ist objektive Strafbarkeitsbedingung
- Strafbarkeit selbst wenn von Wahrheit überzeugt: Äußernder trägt Risiko der Beweisbarkeit
- Keine Kenntnis, Vorsatz oder Fahrlässigkeit erforderlich: Umstritten
- M.M.: Hinsichtlich Unwahrheit wenigstens Fahrlässigkeit
- Wer an ehrenrühriger Tatsachenbehauptung zweifelt, soll sie nicht aussprechen
- h.M.: Nichterweislichkeit ist objektive Bedingung der Strafbarkeit ⇨ muss nicht von Vorsatz oder Fahrlässigkeit erfasst sein
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Muss der Täter die Nichterweislichkeit der Wahrheit kennen oder aufgrund von Fahrlässigkeit nicht kennen?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Nichtvermögensdelikte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.