- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Straßenverkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
1.Verstehen
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
Voraussetzungen der Gefährdung des Straßenverkehrs
- Gefährdungshandlung: Verwirklichung eines der in § 315c I Nr. 1 und Nr. 2 StGB genannten Verstöße
- Führen eines Fahrzeugs trotz Fahruntauglichkeit, § 315 I Nr. 1 StGB: Erfordert horizontale Bewegung (z.B. nicht, wenn Auto im Schlamm Räder durchdrehen)
- „Sieben Todsünden des Straßenverkehrs“, § 315 I Nr. 2 StGB: Fehlverhalten bei Vorfahrt, Überholvorgang, an Fußgängerüberwegen, unübersichtlichen Stellen und Kreuzungen, beim Einhalten des rechten Fahrstreifens und der Fahrtrichtung, bei liegengebliebenen Fahrzeugen
- Mit StVO argumentieren: Verstöße aus StVO herleiten
- z.B. Missachtung der Vorfahrt, § 315c I Nr. 2 lit. a StGB: Verkehrsregeln in §§ 8, 9, 10, 18 Abs. 3, 41, 42 StVO
- z.B. falsches Fahren beim Überholvorgang, § 315c I Nr. 2 lit. b StGB: Verkehrsregeln in § 5 StVO
- Grob verkehrswidrig bei § 315 I Nr. 2 StGB: Typischerweise besonders gefährlicher Verstoß; objektive Tatseite
- Rücksichtslos bei § 315 I Nr. 2 StGB: Aus eigensüchtigen Gründen; subjektive Tatseite (wird aber im objektiven Tatbestand geprüft)
- Manche Professoren prüfen die Rücksichtslosigkeit im subjektiven Tatbestand
- Konkrete Gefahr bei § 315 I Nr. 2 StGB: Für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert
- Andere Person gefährdet
- Beteiligte: Nicht in Schutzbereich, da Schutzzweck nur Allgemeinheit und Beteiligte diese nicht vertreten
- Insb. relevant bei psychischer Beihilfe durch billigendes Mitfahren, wenn dadurch Tatentschluss des Fahrers bestärkt
- Fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet: Ab ca. 750€
- Tatmittel nicht in Schutzbereich, auch nicht fremdes Tatfahrzeug, da Mittel der Gefährdung nicht Objekt der Gefährdung sein kann
- „Beinahe-Unfall“ erforderlich: Unfall nur knapp vermieden
- Konkretes Gefährdungsdelikt
2.Wiederholen
Was sind die Voraussetzungen der Gefährdung des Straßenverkehrs?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T fährt mit 1,3 Promille BAK nachts über eine leere Landstraße. Er hält die Spur perfekt, gefährdet niemanden und wird zufällig von der Polizei kontrolliert. Welche Aussagen stimmen?
T will pünktlich zum Fußballspiel kommen. Er überholt an einer unübersichtlichen Stelle, obwohl er Gegenverkehr nicht ausschließen kann. Er nimmt die Gefahr aus Eigennutz billigend in Kauf. O muss in den Graben ausweichen. Welche Aussagen stimmen?
T fährt mit 1,2 Promille BAK und übersieht eine rote Ampel. O kann nur durch einen Sprung zur Seite verhindern, von Ts Pkw erfasst zu werden. Welche Aussagen sind richtig?
T ist mit 1,6 Promille BAK absolut fahruntüchtig. Er setzt sich in seinen Pkw und gibt Vollgas, um aus einem tiefen Schlammloch herauszufahren. Trotz durchdrehender Räder bewegt sich das Fahrzeug kein Stück vorwärts. O steht direkt daneben. Welche Aussagen sind richtig?
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