Auszug

Leistungs- und Nichtleistungskondiktion

LeistungskondiktionNichtleistungskondiktionJungbullen

1.
Verstehen

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Leistungs- und Nichtleistungskondiktion

Beispiel Jungbullenfall: Dieb verkauft und übergibt gestohlene junge männliche Kühe an Metzger, dieser verarbeitet sie zu Fleisch; Ursprünglicher Besitzer und Eigentümer wendet sich an Metzger

  • Übereignung gem. § 929 1 BGB an den Metzger vom Dieb nicht möglich, mangels Verfügungsberechtigung des Diebs (kein Eigentümer)
  • Gutgläubiger Erwerb gem. § 932 BGB des Metzgers vom Dieb nicht möglich, weil gestohlene Tiere abhandengekommen gem. § 935 BGB
  • Aber durch Verarbeitung gem. § 950 BGB hat Metzger Eigentum erlangt
  • Fraglich ist, ob ein Vorrang der Leistungsbeziehung besteht
    • Durch Leistung nur Bereicherungsgegenstand Besitz erlangt, aber nicht Eigentum
    • Hinsichtlich Bereicherungsgegenstand Besitz Nichtleistungskondiktion subsidiär
    • Hinsichtlich Bereicherungsgegenstand Eigentum Nichtleistungskondiktion nicht subsidiär, d.h. anwendbar
  • Bei verschiedenen Leistungsgegenständen präzise differenzieren

2.
Wiederholen

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Frage

Wenn ein Dieb gestohlene Jungbullen an einen Metzger veräußert, der daraus Fleisch macht, kann der ursprüngliche Besitzer und Eigentümer gegen den Metzger Ansprüche aus Nichtleistungskondiktion geltend machen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 3

A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?

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