- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Bereicherungsrecht
Leistungs- und Nichtleistungskondiktion
1.Verstehen
Leistungs- und Nichtleistungskondiktion
Beispiel Jungbullenfall: Dieb verkauft und übergibt gestohlene junge männliche Kühe an Metzger, dieser verarbeitet sie zu Fleisch; bestohlener ursprünglicher Eigentümer wendet sich an Metzger und fragt sich welche bereicherungsrechtlichen Ansprüche er gegen den Metzger hat; da er selbst keine Leistungsbeziehung mit dem Metzger hat, kommen nur Nichtleistungskondiktionen in Betracht; diese wären durch den Vorrang der Leistungsbeziehung gesperrt, soweit der Metzger vom Dieb durch Leistung erlangt hat
Besitzerwerb des Metzgers vom Dieb durch Leistung in Form der Übergabe
Eigentum erlangt Metzger nicht durch Leistung, sondern durch Verarbeitung
Übereignung durch Einigung und Übergabe gem. § 929 1 BGB an den Metzger vom Dieb nicht möglich, mangels Verfügungsberechtigung des Diebs (kein Eigentümer)
Gutgläubiger Erwerb gem. § 932 BGB des Metzgers vom Dieb nicht möglich, weil gestohlene Tiere abhanden gekommen gem. § 935 BGB
Aber durch Verarbeitung gem. § 950 BGB hat Metzger Eigentum erlangt (nicht Besitz)
Fraglich ist, ob ein Vorrang der Leistungsbeziehung besteht: Wegen der Subsidiarität der Nichtleistungskondiktion getrennt nach Bereicherungsgegenstand prüfen
Besitz: durch Leistung des Diebes erlangt
Vorrang der Leistungsbeziehung greift
Nichtleistungskondiktion gesperrt
Eigentum: Nicht durch Leistung, sondern durch Verarbeitung erlangt
Keine Leistungsbeziehung
Nichtleistungskondiktion anwendbar
Bei verschiedenen Leistungsgegenständen präzise differenzieren und für jeden getrennt prüfen, ob er durch Leistung erlangt wurde
2.Wiederholen
Wenn ein Dieb gestohlene Jungbullen an einen Metzger veräußert, der daraus Fleisch macht, kann der ursprüngliche Besitzer und Eigentümer gegen den Metzger Ansprüche aus Nichtleistungskondiktion geltend machen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?
A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?
A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?
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