Leistungs- und Nichtleistungskondiktion

LeistungskondiktionNichtleistungskondiktionJungbullen

1.
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Leistungs- und Nichtleistungskondiktion

Beispiel Jungbullenfall: Dieb verkauft und übergibt gestohlene junge männliche Kühe an Metzger, dieser verarbeitet sie zu Fleisch; bestohlener ursprünglicher Eigentümer wendet sich an Metzger und fragt sich welche bereicherungsrechtlichen Ansprüche er gegen den Metzger hat; da er selbst keine Leistungsbeziehung mit dem Metzger hat, kommen nur Nichtleistungskondiktionen in Betracht; diese wären durch den Vorrang der Leistungsbeziehung gesperrt, soweit der Metzger vom Dieb durch Leistung erlangt hat

  • Besitzerwerb des Metzgers vom Dieb durch Leistung in Form der Übergabe

  • Eigentum erlangt Metzger nicht durch Leistung, sondern durch Verarbeitung

    • Übereignung durch Einigung und Übergabe gem. § 929 1 BGB an den Metzger vom Dieb nicht möglich, mangels Verfügungsberechtigung des Diebs (kein Eigentümer)

    • Gutgläubiger Erwerb gem. § 932 BGB des Metzgers vom Dieb nicht möglich, weil gestohlene Tiere abhanden gekommen gem. § 935 BGB

    • Aber durch Verarbeitung gem. § 950 BGB hat Metzger Eigentum erlangt (nicht Besitz)

  • Fraglich ist, ob ein Vorrang der Leistungsbeziehung besteht: Wegen der Subsidiarität der Nichtleistungskondiktion getrennt nach Bereicherungsgegenstand prüfen

    • Besitz: durch Leistung des Diebes erlangt

      • Vorrang der Leistungsbeziehung greift

      • Nichtleistungskondiktion gesperrt

    • Eigentum: Nicht durch Leistung, sondern durch Verarbeitung erlangt

      • Keine Leistungsbeziehung

      • Nichtleistungskondiktion anwendbar

  • Bei verschiedenen Leistungsgegenständen präzise differenzieren und für jeden getrennt prüfen, ob er durch Leistung erlangt wurde

2.
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Frage

Wenn ein Dieb gestohlene Jungbullen an einen Metzger veräußert, der daraus Fleisch macht, kann der ursprüngliche Besitzer und Eigentümer gegen den Metzger Ansprüche aus Nichtleistungskondiktion geltend machen?

3.
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Frage 1

A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 3

A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?

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