- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Willenserklärung
Tatbestand der Willenserklärung
1.Verstehen
Tatbestand der Willenserklärung
Tatbestand der Willenserklärung
- Objektiver Tatbestand der Willenserklärung: Kundgabe mit Rechtsbindungswillen
- Subjektiver Tatbestand der Willenserklärung: Handlungswille, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille
Stell dir vor, du möchtest dein altes Fahrrad verkaufen und schreibst eine Anzeige: "Verkaufe altes Rennrad, guter Zustand, VB 200 €". Was hier so simpel klingt, ist in Wahrheit ein Paradebeispiel für den Tatbestand einer Willenserklärung. Du gibst damit kund, dass du rechtlich gebunden sein möchtest – das ist der objektive Tatbestand einer Willenserklärung. Aber was geht in dir vor, während du die Anzeige schreibst? Dein Handlungswille, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille bilden den subjektiven Tatbestand. Du willst handeln, bist dir bewusst, dass deine Erklärung andere informiert und hast den Willen, das Geschäft abzuschließen.
2.Wiederholen
Was sind die Bestandteile einer Willenserklärung?
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