Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB
SchwangerschaftsabbruchAbtreibung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB
Zwangsweise Verhinderung straflosen Abbruchs: z.B. Einsperren der Frau bis zwölf Wochen vergangen
- Keine Rechtfertigung durch Nothilfe, § 32 StGB: z.B. Vater schlägt Arzt nieder, um Abbruch zu verhindern; möglich, da rechtswidriger Angriff; aber nicht geboten, da im Rahmen der Notwehr nur Rechte des Staats stellvertretend wahrgenommen werden können und dieser bewusst auf Strafanspruch verzichtet
- Keine Rechtfertigung durch rechtfertigenden Notstand, § 34 StGB: Aus selbem Grund Zwang kein angemessenes Mittel
- Ggf. aber entschuldigender Notstand, § 35 StGB: Kann einschlägig sein
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Ist ein Täter gerechtfertigt, der eine Schwangere einsperrt, um eine straflose Abtreibung zu verhindern?
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