Hehlerei, § 259 I StGB

Hehlerei

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Hehlerei, § 259 I StGB

Hehlerei, § 259 I StGB: Bereits zuvor begründete rechtswidrige Besitzlage aufrechterhalten und verstärkt; insb. Weiterverkaufen gestohlener Gegenstände

  • Beispiel: z.B. Fahrradhändler kauft wissentlich gestohlene Fahrräder an, um sie später weiterzuverkaufen

  • Anschlussdelikt: Setzt vorherige vollendete Haupttat voraus, z.B. Diebstahl

    • Vor Vollendung der Vortat kommt nur Beihilfe zur Vortat in Betracht

    • Eselsbrücke: „Der Stehler ist niemals der Hehler

  • Schutzzweck: Schadensvertiefung bei konkretem Gegenstand (durch Hehlerei noch schwerer auffindbar)

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter Hehlerei?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

D stiehlt dem O einen Laptop und verkauft diesen an den Hehler X. T kauft den Laptop anschließend von X. T weiß, dass der Laptop ursprünglich gestohlen wurde, und plant, ihn gewinnbringend an einen Freund weiterzuverkaufen. Welche Aussagen treffen zu?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

T und D brechen gemeinsam bei O ein und stehlen Schmuck. T nimmt den Schmuck an sich und verkauft ihn später allein an einen unwissenden Dritten, um den gesamten Erlös für sich zu behalten. Welche Aussagen treffen zu?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

D stiehlt dem O 1.000 € Bargeld. Von diesem Geld kauft D regulär im Laden ein teures Fahrrad. T kauft dem D das Fahrrad ab, obwohl er weiß, dass es mit dem gestohlenen Geld bezahlt wurde, um es mit Gewinn weiterzuverkaufen. Welche Aussagen treffen zu?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Vermögensdelikte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau