Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Handlungen und Konkurrenzen
Handlung
HandlungHandlungseinheitHandlungsmehrheit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Handlung
Handlungseinheit und Handlungsmehrheit
- Handlungseinheit / Handlung im juristischen Sinne: Mehrere Handlungen im natürlichen Sinn zu einer einzigen Tat zusammengefasst; z.B. Raub als mehraktives Delikt besteht aus Nötigungshandlung und Wegnahmehandlung
- Tateinheit, § 52 StGB: Verklammerung mehrerer eigenständiger Delikte zu einer rechtlichen Bewertungseinheit
- Handlungsmehrheit: Mehrere Handlungen als mehrere selbstständige Taten gewertet
- Tatbestände in Handlungsmehrheit stehen zueinander regelmäßig in Tatmehrheit, § 53 I StGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Handlungseinheit und Handlungsmehrheit?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T schlägt einen Passanten und beschädigt kurz danach das Auto des Passanten. Beide Taten geschehen aus einem einheitlichen Tatentschluss heraus. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T fährt absichtlich mit seinem Auto in eine Menschenmenge, um eine bestimmte Person zu töten. Dabei verletzt er mehrere andere Personen. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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