Auszug

Handlung

HandlungHandlungseinheitHandlungsmehrheit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Handlung

Handlungseinheit und Handlungsmehrheit

  • Handlungseinheit / Handlung im juristischen Sinne: Mehrere Handlungen im natürlichen Sinn zu einer einzigen Tat zusammengefasst; z.B. Raub als mehraktives Delikt besteht aus Nötigungshandlung und Wegnahmehandlung
    • Tateinheit, § 52 StGB: Verklammerung mehrerer eigenständiger Delikte zu einer rechtlichen Bewertungseinheit
  • Handlungsmehrheit: Mehrere Handlungen als mehrere selbstständige Taten gewertet
    • Tatbestände in Handlungsmehrheit stehen zueinander regelmäßig in Tatmehrheit, § 53 I StGB

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter Handlungseinheit und Handlungsmehrheit?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

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Frage 1

T schlägt einen Passanten und beschädigt kurz danach das Auto des Passanten. Beide Taten geschehen aus einem einheitlichen Tatentschluss heraus. Welche Aussagen sind zutreffend?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

T fährt absichtlich mit seinem Auto in eine Menschenmenge, um eine bestimmte Person zu töten. Dabei verletzt er mehrere andere Personen. Welche Aussagen sind zutreffend?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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