- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Handlungen und Konkurrenzen
Handlung
1.Verstehen
Handlung
Handlungseinheit und Handlungsmehrheit
Handlung im juristischen Sinn / Handlungseinheit: Mehrere Handlungen im natürlichen Sinn zu einer einzigen Tat zusammengefasst; z.B. Raub als mehraktiges Delikt besteht aus Nötigungshandlung und Wegnahmehandlung
Tateinheit, § 52 StGB: Verklammerung mehrerer eigenständiger Delikte zu einer rechtlichen Bewertungseinheit
Handlungsmehrheit: Mehrere Handlungen als mehrere selbstständige Taten gewertet
Tatbestände in Handlungsmehrheit stehen zueinander regelmäßig in Tatmehrheit, § 53 I StGB
2.Wiederholen
Was versteht man unter Handlungseinheit und Handlungsmehrheit?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T schlägt einen Passanten und beschädigt kurz danach das Auto des Passanten. Beide Taten geschehen aus einem einheitlichen Tatentschluss heraus. Welche Aussagen sind zutreffend?
T fährt absichtlich mit seinem Auto in eine Menschenmenge, um eine bestimmte Person zu töten. Dabei verletzt er mehrere andere Personen. Welche Aussagen sind zutreffend?
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