- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Prüfung im Gutachten
Prüfungsreihenfolge
1.Verstehen
Prüfungsreihenfolge
Aufbauregeln innerhalb der Prüfung eines Beteiligten
Nach Schwere der Delikte, d.h. abhängig vom angedrohten Strafmaß: „Dickschiffe voraus“; Kapitalverbrechen (z.B. Tötungsdelikte) vor leichteren Delikten (z.B. Hausfriedensbruch)
Ausnahmen möglich: Wenn ein Delikt Grundlage für die Prüfung eines anderen Delikts ist
z.B. bei Erfolgsqualifikationen (z.B. Raub mit Todesfolge) wird Grunddelikt (z.B. Raub) zuerst geprüft obwohl leichteres Delikt
z.B. wenn fahrlässige Körperverletzung Grundlage der Garantenstellung aus Ingerenz für anschließenden Totschlag durch Unterlassen wird fahrlässige Körperverletzung zuerst geprüft obwohl leichteres Delikt
Grunddelikt vor Qualifikation
Können aber auch zusammen geprüft werden unter gemeinsamer Überschrift der Qualifikation
Vorsatzqualifikationen tendenziell zusammen prüfen; z.B. Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung
Erfolgsqualifikationen tendenziell getrennt prüfen
Vollendetes Delikt vor dessen Versuch: z.B. Totschlag vor versuchtem Totschlag (versuchter Totschlag wäre z.B. zu prüfen, falls Erfolg des Todes dem Täter nicht zurechenbar)
Vorsatzdelikt vor entsprechendem Fahrlässigkeitsdelikt: z.B. Totschlag vor fahrlässiger Tötung (fahrlässige Begehung wäre z.B. ggf. zu prüfen, wenn Vorsatz z.B. wegen eines Irrtums nicht bejaht werden konnte)
Falls kein Fahrlässigkeitsdelikt vorhanden (z.B. kein fahrlässiger Betrug) sollten keine Ausführungen dazu gemacht werden
Aktives Tun vor Unterlassen, falls beides in Betracht: z.B. Totschlag, weil Ertrunkener in See geworfen vor Totschlag durch Unterlassen, weil nicht wieder rausgeholt (Unterlassen wäre z.B. zu prüfen falls Reinwerfen gerechtfertigt)
Unechte Unterlassungsdelikte vor echten Unterlassungsdelikten: z.B. Totschlag durch Unterlassen vor unterlassener Hilfeleistung
Täterschaft vor Teilnahme, falls beides in Betracht: z.B. Totschlag in Mittäterschaft vor Beihilfe zum Totschlag (wäre z.B. zu prüfen, wenn Täterschaft nicht bejaht werden konnte)
Anstiftung vor Beihilfe vor Verbrechensverabredung oder Anstiftung zum Verbrechen, falls mehrere davon in Betracht
Konkurrenzdominantes Delikt zuerst: Tatbestände, die wegen Gesetzeskonkurrenz zurücktreten (zum Ergebnis nichts beitragen) zurückstellen und kurz prüfen
Unterschiedliche Rechtsgutsträger ggf. getrennt prüfen; z.B. wenn zwei verschiedene Personen vom Täter beleidigt wurden, sind zwei getrennte Prüfungen von § 185 StGB sinnvoll; Überschriften können z.B. lauten „[§ 185 StGB] zulasten des [A]“; „[§ 185 StGB] zulasten des [B]“
Verschiedene Varianten desselben Tatbestands zusammen prüfen unter gemeinsamer Überschrift, in der alle Varianten genannt werden: z.B. heimtückischer Mord aus Habgier unter Überschrift „Mord, §§ 212 I, 211 II Gr. 1 Var. 3, Gr. 2 Var. 1 StGB“
Regelbeispiele im Gegensatz zu Qualifikationen nicht in der Überschrift erwähnen, aber im Rahmen des Grunddelikts unter dem Punkt „Strafzumessung“ nach der Schuld prüfen
Bei Antragsdelikten Erforderlichkeit des Strafantrags kurz ansprechen als Prozessvoraussetzung am Schluss im Prüfungsschema (nach der Schuld)
2.Wiederholen
Welche Aufbauregeln gelten für die Reihenfolge der Delikte innerhalb der Prüfung eines Beteiligten?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T verursacht den Tod einer Person. Welche Reihenfolge ist in der Prüfung zu beachten, wenn sowohl ein vorsätzliche als auch eine fahrlässige Tötung in Betracht kommen?
T könnte wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) strafbar sein. In welcher Reihenfolge wird innerhalb der Prüfung vorgegangen?
T hat O zunächst leicht verletzt und anschließend durch einen gezielten Messerstich getötet. In welcher Reihenfolge werden die Delikte in der Prüfung von A behandelt?
T könnte wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) strafbar sein. In welcher Reihenfolge wird innerhalb der Prüfung vorgegangen?
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