- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Prinzipien des Strafrechts
Zeitlicher Ablauf der Tat, Vollendung und Beendigung
1.Verstehen
Zeitlicher Ablauf der Tat, Vollendung und Beendigung
Zeitlicher Ablauf der Tat
- Vorbereitungshandlungen: z.B. Tatwerkzeug anschaffen, Auskundschaften
- Grds. straffrei
- Unmittelbares Ansetzen, § 22 StGB
- Ggf. strafbarer Versuch
- Vollendung: Verwirklichung aller objektiven Tatbestandsmerkmale
- Ab Vollendung Vollendungsstrafbarkeit
- Rspr.: Zwischen Vollendung und Beendigung Mittäter- / Beihilfestrafbarkeit noch möglich
- Analogieverbot: Keine Grundlage im Gesetz (≠ Anschlussstraftaten, z.B. Hehlerei, § 259)
- Beendigung: Abschluss des Tatgeschehens, regelmäßig Zweckerreichung; wenn tatbestandliches Unrecht nicht mehr vertieft werden kann; z.B. Diebstahl vollendet mit Wegnahme, beendet erst mit Sicherung des Diebesguts, sodass es nicht mehr entzogen werden kann; z.B. Freiheitsheitsberaubung vollendet mit Einsperren, beendet erst mit Befreiung
- Fällt bei einigen Tatbeständen ggf. mit Vollendung zusammen, z.B. bei Totschlag mit Tod des Opfers
- Bis Beendigung Notwehr möglich (wenn noch gegenwärtiger Rechtswidriger Angriff)
- Bis Beendigung Beteiligung (Mittäterschaft und Teilnahme) möglich
- Bis Beendigung Idealkonkurrenz zu anderem Delikt möglich
2.Wiederholen
In welchem Stadium ist eine Tat wie strafbar? Wie unterscheiden sich Vollendung und Beendigung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A plant einen Diebstahl und betritt bereits das Grundstück des Opfers mit dem Ziel, in das Haus einzubrechen. Hat A bereits strafbares Verhalten gezeigt?
C wird von D mit einem Messer bedroht und leicht verletzt. D hat nicht vor, noch einmal zuzustoßen, hält das Messer aber noch in der Hand. Darf C sich auf Notwehr berufen, wenn er jetzt zurückschlägt?
B stiehlt ein wertvolles Gemälde und verlässt damit das Haus des Eigentümers. Wann ist die Tat vollendet und wann beendet?
C wird von D mit einem Messer bedroht und leicht verletzt. D hat nicht vor, noch einmal zuzustoßen, hält das Messer aber noch in der Hand. Darf C sich auf Notwehr berufen, wenn er jetzt zurückschlägt?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
