- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Mordmerkmale der 2. Gruppe
1.Verstehen
Mordmerkmale der 2. Gruppe
Restriktive Auslegung des Heimtückebegriffs: Wegen absoluter Strafandrohung restriktive Auslegung der Mordmerkmale geboten
h.L.: Wegen Merkmal „Tücke“ überdies besonders verwerflicher Vertrauensbruch vonnöten
Vertrauensbegriff vage (Verstoß gegen Bestimmtheitsgrundsatz, § 103 II GG); Verengung des Mordmerkmals: typischer Fall Meuchelmord würde nicht erfasst (z.B. Heckenschütze erschießt unbekanntes Opfer als Auftragsmord)
Tückisch verschlagenes Vorgehen nötig: Täter erkennt mehrere Handlungsweisen, bewertet und wählt die mit der höchsten Arg- und Wehrlosigkeit
Tückebegriff vage (Verstoß gegen Bestimmtheitsgrundsatz, § 103 II GG); viel zu weitgehenden Subjektivierung des objektiven Tatbestandsmerkmals der Heimtücke
Rspr.: Merkmal „in feindlicher Willensrichtung“ genügt
Rechtsfolgenlösung: Bei außergewöhnlichen Umständen Korrektur in Strafzumessung durch Strafmilderung gem. § 49 I Nr. 1 StGB, als ultima ratio, wenn alle anderen Möglichkeiten der Schonung (restriktive Auslegung, Rechtfertigung, Schuld) ausgeschöpft sind
2.Wiederholen
Erfordert die Definition der Heimtücke weitere restriktive Elemente?
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