- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Aufbau der Grunddeliktarten
Unechtes Unterlassungsdelikt, § 13 I StGB
1.Verstehen
Unechtes Unterlassungsdelikt, § 13 I StGB
Prüfungsschema beim unechten Unterlassungsdelikt
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Erfolg
Tathandlung: Nichtvornahme der aus Garantenpflicht gebotenen Handlung
aa) Nichtvornahme der zur Erfolgsabwendung gebotenen Handlung trotz physisch-realer Abwendungsmöglichkeit (Unmögliches kann nicht verlangt werden)
bb) Entsprechungsklausel, § 13 I Hs. 2 StGB: Unterlassen entspricht der Tatbestandsverwirklichung durch aktives Tun
Insb. bei verhaltensgebundenen Delikten
Selten: So gut wie nie prüfungsrelevant
cc) Garantenstellung und entsprechende Garantenpflicht, § 13 I Hs. 1 StGB
Hypothetische Kausalität: Wenn gebotene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass tatbestandlicher Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele
Objektive Zurechnung
Subjektiver Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens: Entschuldigungsgrund bei Vorsatztaten; z.B. zumutbar Kleidung zu verschmutzen, um Ertrinkenden zu retten; z.B. nicht zumutbar eigenes Leben zu gefährden, um Ertrinkenden zu retten, wenn man nicht schwimmen kann
2.Wiederholen
Wie lautet das Prüfungsschema beim unechten Unterlassungsdelikt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T fährt den O an. O bleibt schwer verletzt liegen. T erkennt die Lebensgefahr, fährt aber aus Angst vor Strafe davon. O stirbt, hätte aber bei sofortiger Hilfe überlebt. Wie ist das Verhältnis von § 323c StGB zu den Tötungsdelikten?
Bademeister T sieht, wie O in seinem Schwimmbad zu ertrinken droht. Weil er O nicht mag, handelt T nicht, obwohl er es könnte. O ertrinkt. Welche Aussagen sind richtig?
T fährt den O an. O bleibt schwer verletzt liegen. T erkennt die Lebensgefahr, fährt aber aus Angst vor Strafe davon. O stirbt, hätte aber bei sofortiger Hilfe überlebt. Wie ist das Verhältnis von § 323c StGB zu den Tötungsdelikten?
T fährt den O an. O bleibt schwer verletzt liegen. T erkennt die Lebensgefahr, fährt aber aus Angst vor Strafe davon. O stirbt, hätte aber bei sofortiger Hilfe überlebt. Wie ist das Verhältnis von § 323c StGB zu den Tötungsdelikten?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
