Auszug

Objektive Zurechnung: Fremdgefährdung und Selbstgefährdung

FremdgefährdungSelbstgefährdungEigenverantwortliche SelbstgefährdungEinverständliche Fremdgefährdung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Objektive Zurechnung: Fremdgefährdung und Selbstgefährdung

Fremdgefährdung und Selbstgefährdung: In Fällen, bei denen das Opfer mit Gefährdung einverstanden ist, ist es fraglich, ob der Täter für die Gefahr verantwortlich ist (einverständliche Fremdgefährdung, die dem Täter objektiv zurechenbar ist) oder ob Betroffener sich selbst gefährdet (eigenverantwortliche Selbstgefährdung, die dem „Täter“ nicht objektiv zurechenbar ist)

  • Autonomieprinzip: Schutzzweck einer Norm endet, wo Verantwortungsbereich des „Opfers“ beginnt, da Strafrecht nur vor Eingriffen Dritter schützt
  • Sehr klausurrelevant bis zum Assessorexamen

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter Fremdgefährdung und Selbstgefährdung?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T ist HIV-positiv, informiert O darüber, und beide haben dennoch ungeschützten Geschlechtsverkehr. O infiziert sich daraufhin mit HIV. Ist T die Ansteckung objektiv zurechenbar?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

O nimmt auf Drängen von T an einem riskanten Autorennen teil und verletzt sich schwer. Liegt Fremdgefährdung oder Selbstgefährdung vor?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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