Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB

Fahrzeug als Waffe

1.
Verstehen

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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB

Verkehrsfremder Inneneingriff“: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auch wenn bewusste Zweckentfremdung eines Fahrzeugs (im Straßenverkehr in pervertierter Form benutzt)

  • Voraussetzungen
    1. Objektiv grobe Einwirkung von einigem Gewicht
    2. Subjektiv verkehrsfeindliche Absicht
    3. Subjektiv Schädigungsvorsatz
  • Insb. Pervertierung des Fahrzeugs als Hindernis gem. § 315b I Nr. 2 StGB
  • Insb. Pervertierung des Fahrzeugs als „Waffe“ als ebenso gefährlicher Eingriff gem. § 315b I Nr. 3 StGB: Gefährliches Werkzeug gleich einer Waffe

2.
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Frage

Was versteht man unter einem verkehrsfremden Inneneingriff? Ist er als „Eingriff von außen“ gem. § 316b StGB strafbar?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T sieht seinen Erzfeind O die Straße überqueren. Er gibt Vollgas und hält direkt auf O zu, um ihn zu erfassen und schwer zu verletzen. O kann sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Welche Aussagen sind korrekt?

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Frage 2

T will O auf der Landstraße ausbremsen, um ihn zu ärgern. T schneidet O sehr knapp, rechnet aber fest damit, dass O rechtzeitig bremst. Ein Unfall wird gerade so vermieden. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 3

T nutzt seinen Pkw als Hindernis, indem er Os Weg absichtlich abschneidet, um diesen zum Rammen zu zwingen. O kann knapp ausweichen. T handelt mit Schädigungsvorsatz. Welche Aussagen stimmen?

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