Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug

1.
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Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug

Tankbetrug: Tankvorgang an Selbstbedienungstankstelle ohne Zahlungsbereitschaft

  • Ob beim „Tankbetrug“ Diebstahl oder Betrug vorliegt, hängt davon ab, ob man von einem Gewahrsamsbruch am Benzin ausgeht
  • Ein Gewahrsamsbruch liegt nicht vor, da der Betreiber sein Einverständnis (das Gewahrsamsbruch ausschließt) zum Tankvorgang erteilt
    • Einverständnis in Gewahrsamnahme des Benzins ist bedingt durch Bezahlung, liegt hier also nicht vor (d.h. es handelt sich um einen Gewahrsamsbruch und damit einen Diebstahl)
      • Umsatzinteresse des Inhabers ⇨ Generelles Einverständnis in Gewahrsam; Schutz bereits durch § 246 StGB (≠ Gewahrsamsbruch); Möglichkeit Automaten mit vorheriger Bezahlung
  • Somit handelt es sich um einen Betrug

2.
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Frage

Liegt bei der unbezahlten Entnahme von Benzin an einer Tankstelle ein Gewahrsamsbruch vor?

3.
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Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T fährt an eine Selbstbedienungstankstelle, füllt Benzin in seinen Tank und hat bereits beim Einfahren vor, ohne zu bezahlen wegzufahren. Welches Delikt ist vorrangig zu prüfen und warum?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

T fährt an eine Selbstbedienungstankstelle, füllt Benzin in seinen Tank und hat bereits beim Einfahren vor, ohne zu bezahlen wegzufahren. Welches Delikt ist vorrangig zu prüfen und warum?

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