- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Rechtfertigende Pflichtenkollision
1.Verstehen
Rechtfertigende Pflichtenkollision
Triage (franz.: „triage“, dt.: „Auswahl, Sortierung“): System der Priorisierung von Patienten in der Medizin, wenn mehr Patienten vorhanden als Behandlungskapazität
- Rechtsgeschichte: Aus dem Kriegsrecht; viel diskutiert im Zuge der Kapazitätsgrenzen in der Covid-19-Pandemie
- Ex-ante-Triage: Bisher noch keine Zuteilung vorgenommen; z.B. zwei Patienten benötigen Sauerstoffgerät, aber nur eines steht zur Verfügung
- Arzt muss entscheiden wer behandelt wird und verletzt seine Hilfeleistungspflicht (regelmäßig Garantenstellung) ggü. dem anderen Patienten
- Rechtfertigung durch rechtfertigende Pflichtenkollision: Gerechtfertigt, wenn er das ihm Mögliche zur Rettung unternimmt
- Priorisierung nach Dringlichkeit und Rettungswahrscheinlichkeit (Überlebenschance)
- Gesetzliche Regelung beim Infektionsschutz in § 5c I, II IfSG: Zuteilungsentscheidung nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen; in Kraft seit 14.12.2022
- Ex-post-Triage: Bereits zugeteilte Behandlungsressource neu zugeteilt an nachträglich neu eintreffenden Notfall-Patienten; z.B. kein freies Sauerstoffgerät mehr übrig, die Behandlung eines Patient müsste abgebrochen werden, um neu aufgenommenen Patienten zu versorgen
- Keine Abwägung Leben gegen Leben möglich wegen Menschenwürdegarantie gem. Art. 1 I GG
- Wechsel bereits vorgenommener Zuteilung rechtswidrig
- Auch gesetzliche Regelung beim Infektionsschutz umfasst Ex-post-Triage explizit nicht, § 5c II 4 IfSG
2.Wiederholen
Wie verhält es sich, wenn medizinische Kapazitäten nicht ausreichen zur Behandlung aller bedürftigen Patienten?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T ist Arzt und hat zwei Patienten, die dringend ein Sauerstoffgerät benötigen, aber es steht nur ein Gerät zur Verfügung. T entscheidet sich, den Patienten mit der höheren Überlebenschance zu behandeln. Ist Ts Entscheidung gerechtfertigt?
T ist Arzt und hat einem Patienten ein Sauerstoffgerät zugeteilt. Kurz darauf kommt ein weiterer Notfallpatient, der das Sauerstoffgerät dringender benötigt und eine höhere Überlebenschance hat. T erwägt, das Gerät dem ersten Patienten zu entziehen, um es dem neuen Patienten zu geben. Wäre Ts Handlung gerechtfertigt?
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