Auszug
- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Staatsorganisation
Völkerrechtliche Verträge, Art. 59 GG
Völkerrechtlicher VertragAbschlusskompetenzTransformationskompetenz
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Völkerrechtliche Verträge, Art. 59 GG
Kompetenz zu Abschluss und Umsetzung völkerrechtlicher Verträge
- Abschlusskompetenz
- Verbandskompetenz für Abschluss: Vertragsschließender (≠ Inhalt)
- Bund zuständig, Art. 32 GG
- Umstritten bei ausschließlicher Gesetzgebungskompetenz der Länder
- Föderalistische Auffassung: Länder alleinzuständig
- Zentralistische Auffassung: Bund hat umfassende Abschlusskompetenz
- Kompromiss im Lindauer Abkommen: Bund kann mit vorheriger Zustimmung der Länder völkerrechtliche Verträge auch im Bereich der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder schließen
- Organkompetenz für Abschluss
- Eigentlich Bundespräsident zuständig, Art. 59 I GG
- De facto aber abgetreten an Mitglieder der Bundesregierung (Verfassungsgewohnheitsrecht)
- Transformationskompetenz: Umsetzung in nationales Recht durch nationalen Rechtsakt (Transformationsgesetz) erforderlich
- Richtet sich nach Gesetzgebungskompetenz, Art. 70 ff. GG
- Bund zuständig bei ausschließlicher und konkurrierender Gesetzgebungskompetenz des Bundes
- Länder zuständig bei ausschließlicher Gesetzgebungskompetenz der Länder
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wer ist zuständig für Abschluss und Umsetzung völkerrechtlicher Verträge?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Kanzler K hat ein Handelsabkommen mit einem anderen Staat abgeschlossen, das in deutsches Recht überführt werden soll. Welche Aussagen sind korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
Kanzler K plant ein internationales Umweltschutzabkommen, das in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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