- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Beschuldigter: Vernehmung des Beschuldigten
1.Verstehen
Beschuldigter: Vernehmung des Beschuldigten
Vernehmung des Beschuldigten: Befragung des Beschuldigten durch die Ermittlungsbehörde oder das Gericht zur Klärung des Sachverhalts
- Voraussetzung: Offen amtliche Vernehmung durch offen amtliches Gegenübertreten; z.B. Beschuldigter wird von Polizeibeamten im Rahmen einer offiziellen Ermittlungsmaßnahme vernommen in einem Polizeibüro nach gesetzlichen Vorschriften und Protokollen
- Spontanäußerung: z.B. Mann kommt zu Polizist und sagt, dass er seine Frau umgebracht hat ⇨ erfordert keine Belehrung
- Informatorische Befragung: Befragung soll erst erforschen wer als Beschuldigter zu ermitteln ist; z.B. Frage bei Verkehrskontrolle warum es nach Alkohol riecht, oder Befragung aller Mitarbeiter nach Mitarbeiterdiebstahl
- Belehrungspflicht über das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten: Verstoß gegen Belehrungspflicht führt zu Beweisverwertungsverbot
- Rechtsgrundlage bei Vernehmung durch Richter, § 136 I 2 StPO
- Rechtsgrundlage bei Vernehmung durch Ermittlungspersonen (Polizei), §§ 163a III, 136 I 2 StPO: Ohne Angabe von Strafvorschriften (da nicht auf § 136 I 1 StPO verwiesen)
2.Wiederholen
Was versteht man unter der Vernehmung des Beschuldigten und was muss bei einer Vernehmung erfolgen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Polizist P verhört T nach einem Raubüberfall ohne Belehrung über sein Schweigerecht. T gesteht. Später wird T vom Landgericht angeklagt. Verteidiger V rügt den Verstoß. Welche Aussagen treffen zu?
Polizist P konfrontiert T mit den Worten „Dein Bruder ist tot" und schreibt mit, was T daraufhin sagt, ohne ihn zu belehren oder Fragen zu stellen. Später wird T vom Landgericht als Angeklagter vernommen. Welche Aussagen treffen zu?
Ermittlungsperson P vernimmt T wegen Mordes ohne Belehrung. T gesteht. Später legt T gegen das landgerichtliche Urteil Revision ein. Der BGH stellt den Belehrungsverstoß fest und verweist zurück. Welche Aussagen sind richtig?
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