Auszug

Objektive Zurechnung

Objektive Zurechnung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Objektive Zurechnung

Objektive Zurechnung: Kausalitätsbegrenzung unter wertenden Gesichtspunkten

  • Wenn Taterfolg normativWerk des Täters“ ist: Wenn der Täter mit seiner Handlung eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im Erfolg niederschlägt
  1. Rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen: Gerade von Schutzzweck der missbilligenden Norm erfasst
    • Nicht allgemeines Lebensrisiko: z.B. Zeugung eines Kindes, das zum Mörder wird, ist keine Tötungshandlung der Eltern
    • Nicht erlaubtes Risiko: z.B. nicht rechtlich missbilligt in öffentlichem Verkehrsmittel andere Passagiere mit Krankheitserregern zu belasten und so mit einer Krankheit anzustecken
  2. Gerade diese Gefahr hat sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert
    • Verantwortungsbereich des Täters: Umso größer je „mehr Vorsatz
    • Verantwortungsbereich des Opfers: z.B. wenn „Sensibelchen“ nach Beleidigung tot umfällt ist Tötungserfolg kein Werk des Beleidigers
    • Verantwortungsbereich eines Dritten: Insb. wenn eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten

2.
Wiederholen

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Frage

Unter welchen Umständen ist ein Erfolg dem Täter objektiv zurechenbar?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

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Frage 1

T schubst O auf der Treppe, wodurch O stürzt und sich schwer verletzt. O ist so tollpatschig, dass er womöglich auch ohne das Schubsen den gleichen Sturz erlitten hätte. Ist der Erfolg T objektiv zurechenbar?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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