- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Vorsatz und Fahrlässigkeit
Vorsatz
1.Verstehen
Vorsatz
Vorsatzformen
- Absicht / dolus directus 1. Grades: Dominierender Wille zur Herbeiführung des Erfolgs; Täter kommt es gerade darauf an, den Erfolg herbeizuführen; auch wenn Erfolg nicht sicher eintritt
- Wissentlichkeit / dolus directus 2. Grades: Sicheres Wissen um Erfolgseintritt, auch wenn dieser nicht gewünscht
- Eventualvorsatz / Bedingter Vorsatz / dolus eventualis: Gefahr des Erfolgseintritts erkannt, ernst genommen und billigend in Kauf genommen (Täter sagt sich „Na wenn schon“); Indizien für billigendes Inkaufnehmen (in Abgrenzung zur Fahrlässigkeit) z.B. Gefährlichkeit der Handlung, Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts, Vorerfahrungen bzgl. Ausgang, gezeigter Vermeidungswille
- Bewusste Fahrlässigkeit: Auf Nichteintritt des Erfolgs ernsthaft (≠ nur vage) vertraut (Täter sagt sich „Wird schon gut gehen“); Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit im Detail umstritten
- Beispiel: Täter möchte Opfer töten und installiert nachts eine Autobombe in Familienauto des Opfers (Zündung durch Motorstart), mit dem das Opfer (wie der Täter weiß) am nächsten Morgen einen Familienausflug plant; Täter hält es für möglich, dass im Moment der Explosion Fußgänger vorbeikommen, weitere Gedanken macht er sich nicht
- Hinsichtlich des Todes des Opfers handelt er mit dolus directus 1. Grades, da es ihm gerade auf den Tod des Opfers ankommt
- Hinsichtlich des Todes ebenfalls einsteigender Familienmitglieder handelt er mit dolus directus 2. Grades, da er weiß, dass diese ebenfalls durch die Bombe sicher sterben
- Hinsichtlich der Tötung oder Verwundung vorbeikommender Fußgänger handelt er mit dolus eventualis, da er sie für möglich hält und billigend in Kauf nimmt
- Hinsichtlich der Gehörschädigung angrenzender Anwohner durch die laute Explosion handelt er nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig (unbewusste Fahrlässigkeit), da er sich darum gar keine Gedanken gemacht hat und ihm diese nicht bewusst ist
2.Wiederholen
Welche Formen des Vorsatzes unterscheidet man?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T erkennt, dass sein Handeln möglicherweise jemanden verletzen könnte. Welche Vorsatzform liegt vor?
T installiert nachts eine Bombe im Auto von O, um O zu töten. T weiß, dass O am nächsten Morgen einen Familienausflug plant und dass die Bombe beim Motorstart explodiert. Hat O mit Blick auf Os Familienmitglieder den subjektiven Tatbestandes des Totschlags erfüllt, wenn sie deren Tod sicher erwartet, aber eigentlich gar nicht möchte?
T nimmt an einem illegalen Straßenrennen teil und erkennt, dass er dabei möglicherweise Fußgänger gefährden könnte. Das möchte er auf keinen Fall, da ihm seine Mitmenschen sehr am Herzen liegen. Er fährt dennoch weiter, weil ihm das Gewinnen wichtig ist. Leider verletzt er ein Kind tödlich. Liegt Vorsatz vor?
T fährt absichtlich mit hoher Geschwindigkeit durch eine belebte Fußgängerzone, um schneller ans Ziel zu gelangen. Er vertraut darauf, dass er niemanden verletzt, obwohl er weiß, dass die Gefahr groß ist. Leider verletzt er ein Kind tödlich. Hat T den subjektiven Tatbestandes des Totschlags erfüllt?
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