Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Hypothetische Einwilligung
Hypothetische Einwilligung
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Hypothetische Einwilligung
Hypothetische Einwilligung: Umstrittener und abzulehnender Rechtfertigungsgrund aus dem zivilrechtlichen Arzthaftungsrecht zur Heilung von Aufklärungsmängeln (wird wegen Einheit der Rechtsordnung teilweise auch im Strafrecht als Rechtfertigungsgrund anerkannt)
- Bei ärztlichem Heileingriff erfordert Einwilligung ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten z.B. über Art und Umfang, mögliche Gefahren und Folgen des Eingriffs
- Hypothetische Einwilligung (umstritten): Aufklärungsmängel unbeachtlich, wenn Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung Einwilligung erteilt hätte
- Rspr.: Wenn Opfer im Zeitpunkt bei Willensmangel bei Kenntnis trotzdem eingewilligt hätte ⇨ Heilung des Willensmangels, Rechtfertigung durch hypothetische Einwilligung
- Selbstbestimmungsrecht des Patienten geschwächt; Herausfordern der Ärzte zu unsauberer Aufklärung; wenn Patient im Nachhinein stirbt und Arzt hypothetischen Willen beweisen könnte, müsste theoretisch in dubio pro reo immer freigesprochen werden
- h.L.: Keine Rechtfertigung durch hypothetische Einwilligung
2.Wiederholen
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Frage
Ist ein ärztlicher Heileingriff auch gerechtfertigt, wenn der Patient nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, aber bei ordnungsgemäßer Aufklärung eingewilligt hätte?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T führt eine Operation bei O durch, ohne O vollständig über die Risiken aufzuklären. T ist jedoch sicher, dass O auch bei vollständiger Aufklärung zugestimmt hätte. Ist die Handlung von T gerechtfertigt?
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