- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Totschlag, § 212 I StGB
1.Verstehen
Totschlag, § 212 I StGB
Totschlag, § 212 I StGB: Tötung eines Menschen (ohne die besonderen Merkmale eines Mordes)
- Beispiel: z.B. Täter verwundet Opfer tödlich durch einen Schuss ins Herz
2.Wiederholen
Was versteht man unter Totschlag?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T möchte O durch einen Stich ins Herz töten. Als die Messerspitze oberflächlich in die Haut des O ritzt und ein kleiner Blutstropfen austritt, packt T die Reue und sie läuft davon. Wie hat sich T strafbar gemacht?
T versucht, O auf besonders grausame Art und Weise zu töten, bricht den Versuch jedoch ab. Später überlegt er es sich anders und tötet O doch durch einen einfachen Schuss ins Herz. O ist sofort tot. Welche Aussagen treffen zu??
T boxt eine schwangere Frau in den Bauch. Ihr Kind stirbt. Hat er sich durch die Tötung eines Menschen wegen Totschlags strafbar gemacht?
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