Auszug

Totschlag, § 212 I StGB

TotschlagTotschlagsTötung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Totschlag, § 212 I StGB

Totschlag, § 212 I StGB: Tötung eines Menschen (ohne die besonderen Merkmale eines Mordes)

  • Beispiel: z.B. Täter verwundet Opfer tödlich durch einen Schuss ins Herz

2.
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Frage

Was versteht man unter Totschlag?

3.
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Frage 1

T möchte O durch einen Stich ins Herz töten. Als die Messerspitze oberflächlich in die Haut des O ritzt und ein kleiner Blutstropfen austritt, packt T die Reue und sie läuft davon. Wie hat sich T strafbar gemacht?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

T versucht, O auf besonders grausame Art und Weise zu töten, bricht den Versuch jedoch ab. Später überlegt er es sich anders und tötet O doch durch einen einfachen Schuss ins Herz. O ist sofort tot. Welche Aussagen treffen zu??

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

T boxt eine schwangere Frau in den Bauch. Ihr Kind stirbt. Hat er sich durch die Tötung eines Menschen wegen Totschlags strafbar gemacht?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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