Auszug

Fahrlässigkeit

FahrlässigkeitUnbewusste FahrlässigkeitBewusste Fahrlässigkeit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit: Pflichtwidrige Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, zu der Täter nach persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist

  • Unbewusste Fahrlässigkeit: Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung nicht erkannt
  • Bewusste Fahrlässigkeit (lat. „luxuria“): Hält Tatbestandsverwirklichung zwar für möglich, vertraut aber darauf, dass sie nicht eintreten werde (Täter sagt sich „Wird schon gut gehen“)
    • Dolus eventualis: Gefahr des Erfolgseintritts erkannt, ernst genommen und billigend in Kauf genommen (Täter sagt sich „Na wenn schon“); Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit im Detail umstritten
  • Fahrlässige Tat nur strafbar, wenn Fahrlässigkeitsdelikt ausdrücklich gesetzlich normiert, § 15 StGB

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter Fahrlässigkeit?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T plant, O mit einem vergifteten Kuchen zu töten, entscheidet sich dann aber während dem Backen spontan dazu, das Gift nicht in den Kuchen zu geben, weil er Mitleid hat. Ohne es zu bemerken schüttet er das Gift versehentlich doch in den Kuchen. O stirbt. Hat T den subjektiven Tatbestandes des Totschlags erfüllt?

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Frage 2

T lässt sein Auto am Hang ohne angezogene Handbremse stehen. Das Auto rollt weg und verursacht einen Unfall. Welche Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit liegt vor?

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Frage 3

T fährt absichtlich mit hoher Geschwindigkeit durch eine belebte Fußgängerzone, um schneller ans Ziel zu gelangen. Er vertraut darauf, dass er niemanden verletzt, obwohl er weiß, dass die Gefahr groß ist. Leider verletzt er ein Kind tödlich. Hat T den subjektiven Tatbestandes des Totschlags erfüllt?

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