Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Mordmerkmale der 2. Gruppe
MordmerkmalMordmerkmaleTatbezogene MordmerkmaleMordmerkmale der 2. GruppeHeimtückeArglosigkeit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Mordmerkmale der 2. Gruppe
Arglosigkeit des Opfers: Sich keines Angriffs versehen (nicht mit Angriff rechnen)
- Arglosigkeit erfordert Fähigkeit zum Argwohn
- z.B. nicht bei Baby, Kleinkind, Geisteskranken
- Aber Heimtücke zu bejahen, wenn schutzbereite Dritte ausgeschaltet werden (vermitteln Arglosigkeit), z.B. Eltern, Betreuer
- Nicht bei Bewusstlosigkeit
- Aber bei normalem Schlafen: Auf Zeitpunkt des Einschlafens abgestellt („Arglosigkeit mit in den Schlaf genommen“), daher z.B. nicht arglos, wenn „von Schlaf übermannt“ (z.B. weil betrunken)
- Erpresser: Nie arglos, da er mit Ausübung des Notwehrrechts des Erpressten rechnen muss
- Bei offen feindseligem Gegenübertreten (z.B. mit Schrei „Ich bring dich um!“) keine Arglosigkeit
- Wenn nur sehr kurze Zeitspanne zwischen feindseliger Äußerung und Angriff, da keine Zeit Wehrlosigkeit zu überwinden
- Wenn Täter Opfer in Hinterhalt / Falle gelockt und Opfer Feindseligkeit erkennt, aber sich Verteidigungsmöglichkeiten nicht erhöhen können ⇨ Ausnahmsweise auf Zeitpunkt des „in die Falle Lockens“ abzustellen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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