Auszug

Schuldprinzip, Art. 1 I, 20 III GG

Schuldprinzip

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Schuldprinzip, Art. 1 I, 20 III GG

Schuldprinzip, Art. 1 I, 20 III GG: Ergibt sich aus Menschenwürdegarantie, Art. 1 I GG, und Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG

  • Keine Strafe ohne Schuld (lat.: „nulla poena sine culpa“): Auferlegung von Strafe nur, wenn eigene Schuld, d.h. anknüpfend an eigenen Rechtsverstoß
  • Grundsatz der materiellen Wahrheit, da Richter von Schuld überzeugt sein muss

2.
Wiederholen

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Frage

Kann jemand für eine Tat bestraft werden, für die ihn keine Schuld trifft?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Der psychisch Kranke T erschießt während einer Psychose im Zustand der Schuldunfähigkeit seinen besten Freund O. Es wird festgestellt, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, auch wenn er schuldunfähig ist. Welche Maßnahme könnte gegen ihn ergriffen werden?

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Frage 2

T wurde beim Führen eines Kfz schwer alkoholisiert erwischt und als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs eingeschätzt. Er war so schwer alkoholisiert, dass er schuldunfähig ist. Bei Trinkbeginn hatte er noch vor, nur moderat zu trinken und die U-Bahn für die Heimfahrt zu nutzen. Welche strafrechtliche Sanktion könnte ihm drohen?

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Frage 3

Der psychisch kranke T erschießt während einer Psychose im Zustand der Schuldunfähigkeit seinen besten Freund O. Kann T bestraft werden?

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Frage 4

T wurde beim Führen eines Kfz schwer alkoholisiert erwischt und als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs eingeschätzt. Er war so schwer alkoholisiert, dass er schuldunfähig ist. Bei Trinkbeginn hatte er noch vor, nur moderat zu trinken und die U-Bahn für die Heimfahrt zu nutzen. Welche strafrechtliche Sanktion könnte ihm drohen?

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