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Rechtsstaatsprinzip: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 1 III, 20 III GG
1.Verstehen
Rechtsstaatsprinzip: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Art. 1 III, 20 III GG
Gesetzesvorbehalt: Kein Handeln ohne das Gesetz
Geltung immer für Eingriffsverwaltung: Verwaltungsmaßnahme erfordert Befugnisnorm als Ermächtigungsgrundlage, soweit Eingriff in Grundrechte vorliegt
Bei Leistungsverwaltung (z.B. Subvention) abgeschwächter Gesetzesvorbehalt
Für „Wie“ der Leistung keine normative Regelung erforderlich: Allein aufgrund interner Richtlinien oder durch Ermessensentscheidung möglich
„Ob“ der Leistung erfordert normative Grundlage: Innenrechtsregelungen (z.B. Haushaltsplan) grds. ausreichend (müssen zumindest im Haushaltsplan mit entsprechender Zweckbestimmung ausgewiesen sein); gesetzliche Grundlage aber ausnahmsweise nötig, wenn dadurch Eingriff in Grundrechte Dritter (z.B. Konkurrent droht Insolvenz durch Subvention)
Allerdings umstritten, ob im Bereich der Leistungsverwaltung eine Ermächtigungsgrundlage im Sinne eines formell-materiellen Gesetzes erforderlich ist (oder ob z.B. Andeutung im Haushaltsgesetz und Ausformung in Richtlinie ausreicht als Ermächtigung für die Vergabe einer Subvention)
Keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erforderlich für Subventionen zugunsten der Flexibilität in der Leistungsverwaltung, um effektives Reagieren auf Bedarfslagen zu ermöglichen
Auch im Bereich der Leistungsverwaltung sind Grundrechtseingriffe möglich (z.B. Subventionsvergabe beeinträchtigt nicht subventionierte Konkurrenten)
Lehre vom Totalvorbehalt: Für jede Verwaltungshandlung (auch Leistungsverwaltung) gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erforderlich
wird flexibles Verwaltungshandeln verhindert auch in unproblematischen Fällen
Vermittelnde Ansicht: Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage nur bei "wesentlichen Subventionen" erforderlich, die erhebliche wirtschaftliche oder rechtliche Auswirkungen haben; im Übrigen genügt implizite Ermächtigung durch allgemeinere Gesetze oder Richtlinien
2.Wiederholen
Was versteht man unter dem Gesetzesvorbehalt der Verwaltung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Innenminister möchte im Rahmen einer bundesweiten Sicherheitsmaßnahme eine Anweisung erlassen, nach der Bürger ohne gerichtliche Anordnung in bestimmten Zonen kontrolliert und festgehalten werden können, auch wenn keine gesetzliche Grundlage dafür existiert. Welche Aussagen sind korrekt?
Oppositionsführer O möchte staatliche Subventionen an klimafreundliche Unternehmen vergeben, ohne dass diese Vergabe im Haushaltsplan festgelegt ist. Welche Aussagen sind korrekt?
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