Auszug

Versuchtes Delikt: Rücktritt, § 24 StGB

Korrektur des Rücktrittshorizonts

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Versuchtes Delikt: Rücktritt, § 24 StGB

Korrektur des Rücktrittshorizonts (Vorstellung des Täters) bei rasch korrigiertem Irrtum darüber, ob beendeter Versuch vorliegt

  • Zugunsten des Täters, wenn Täter irrig denkt, alles Nötige getan zu haben, dann in engem zeitlichem Zusammenhang Irrtum erkennt, dass es nicht so ist
    • Eigentlich subjektiv beendeter Versuch (aktives Verhindern erforderlich)
    • Aber wegen Korrektur der Vorstellung Rücktritt vom unbeendeten Versuch möglich (passives Aufgeben der Tat ausreichend)
  • Zulasten des Täters, wenn Täter irrig denkt, noch nicht alles Nötige getan zu haben, dann in engem zeitlichem Zusammenhang Irrtum erkennt, dass es nicht so ist
    • Eigentlich subjektiv unbeendeter Versuch (passives Aufgeben der Tat ausreichend)
    • Aber wegen Korrektur der Vorstellung nur Rücktritt vom beendeten Versuch möglich (aktives Verhindern erforderlich)

2.
Wiederholen

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Frage

Wie verhält es sich, wenn der Täter kurzzeitig im Irrtum ist, ob der Versuch beendet ist, dann aber seinen Irrtum erkennt?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T denkt, er habe O tödlich verletzt und verlässt den Tatort. Aus der Ferne bemerkt er, dass O aufsteht und doch nur leicht verletzt ist. Dennoch lässt er von weiteren Maßnahmen zur Tötung ab. Ist er wegen eines Tötungsdelikts strafbar?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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