Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Aufbau der Grunddeliktarten
Unechtes Unterlassungsdelikt: Garantenpflicht, § 13 I
BeschützergarantenpflichtVerbundenheitFamiliengemeinschaftFreiwillige ÜbernahmeAbhängigkeitsverhältnisseGefahrgemeinschaftAmtsstellung
1.Verstehen
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Unechtes Unterlassungsdelikt: Garantenpflicht, § 13 I
Beschützergarantenpflicht für Rechtsgüter im Verantwortungsbereich des Garanten (Schutzobjekte) vor Gefahren von außen
- Aus Rechtssatz: z.B. Betreuer, Vormund
- Freiwillige Übernahme von tatsächlichen Schutz- und Beistandspflichten / Abhängigkeitsverhältnisse mit Vertrauensverhältnis: z.B. Ärzte, Babysitter, tätige Hilfsbereitschaft (Beseitigung / Verhinderung alternativer Rettungsleistungen ⇨ Pflicht zur Vollendung der Hilfe)
- Verbundenheit / Familiengemeinschaft: z.B. (Groß-) Eltern für Kinder und umgekehrt, Ehegatten, gefestigte Beziehung
- Gefahrgemeinschaft: z.B. Bergsteigergruppen
- Besondere Amtsstellung: z.B. Polizei gegenüber strafbedrohten Bürgern, Feuerwehr
2.Wiederholen
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Frage
Welche Beschützergarantenpflichten musst du kennen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Bademeister T sieht, wie O in seinem Schwimmbad zu ertrinken droht. Weil er O nicht mag, handelt T nicht, obwohl er es könnte. O ertrinkt. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T ist Lehrer und verantwortlich für die Aufsicht von O während eines Schulausflugs. T sieht wie O in Gefahr gerät, steht ihm aber nicht bei. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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