Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Mordmerkmale der 2. Gruppe
MordmerkmalMordmerkmaleTatbezogene MordmerkmaleMordmerkmale der 2. GruppeGemeingefährliches Mittel
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Mordmerkmale der 2. Gruppe
Gemeingefährliches Mittel, § 211 II Gr. 2 Var. 3 StGB: Im konkreten Fall geeignet, eine Mehrzahl von Menschen zu gefährden, weil Täter die Auswirkung nicht sicher beherrschen kann
- Beispiel: z.B. Täter vergiftet das Trinkwasser in einer Wohnsiedlung, um das Opfer zu töten
- Keine Verwirklichung durch Unterlassen: z.B. Wohnung mit Gas geflutet, später nicht verhindert, dass anderer Zigarette anzündet
- BGH, h.M.: Aktives „Einsetzen“ vorausgesetzt, egal ob Gefahr zufällig, durch Dritten oder von Täter zuvor ohne Tötungsvorsatz
- Wenn Unterlassen des Verhinderns garantenpflichtiger Gemeingefahr (zusätzlich zum Todeserfolg) liegt qualifiziertes Unrecht die der Begehung entspricht
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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