- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Schuld
Entschuldigender Notstand, § 35 StGB
1.Verstehen
Entschuldigender Notstand, § 35 StGB
Entschuldigender Notstand, § 35 StGB: Entschuldigung von Eingriffen zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit des Täters oder ihm nahestehenden Dritten
- Relevant wenn kein rechtfertigender Notstand gem. § 34 StGB: Greift nicht ein, weil kein wesentliches Überwiegen des Eingriffsguts ggü. dem Erhaltungsgut
2.Wiederholen
Was versteht man unter dem entschuldigenden Notstand?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T zwingt M durch Bedrohung, in ein Geschäft einzubrechen und Wertgegenstände zu stehlen. M begeht den Einbruch aus Angst vor T. Welche Aussagen sind zutreffend?
T erwacht in einem dunklen Raum mit einer tödlichen Vorrichtung auf dem Kopf, die sich in drei Minuten auslösen wird. Der einzige Schlüssel zur Befreiung ist im Magen von O, der bewusstlos auf dem Boden liegt. T ersticht O, um den Schlüssel zu bekommen und sich zu retten. Ist T's Handlung nach § 35 StGB entschuldigt?
T schlägt den sich wehrenden O und bricht in dessen Haus ein, um sich und seine Familie vor einem gefährlichen Sturm in Sicherheit zu bringen. Welche Aussagen sind zutreffend?
T zwingt M durch Bedrohung, in ein Geschäft einzubrechen und Wertgegenstände zu stehlen. M begeht den Einbruch aus Angst vor T. Welche Aussagen sind zutreffend?
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