- Strafrecht
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- Verfahrensgrundsätze
Nemo tenetur-Grundsatz
1.Verstehen
Nemo tenetur-Grundsatz
Nemo tenetur-Grundsatz (lat.: „nemo tenetur se ipsum accusare“, dt.: „niemand ist dazu verpflichtet, sich selbst anzuklagen“)
- Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten: Beschuldigter darf nicht gezwungen werden aktiv an seiner Überführung mitzuwirken
- Insb. Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten, §§ 136, 243 V StPO
- Rechtsgrundlage: Abgeleitet aus allgemeinem Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 I, 1 I GG und Art. 6 EMRK
- Beispiel: In Verkehrskontrolle darf Fahrer von Polizei nicht gezwungen werden, sich durch eine aktive Handlung zu belasten, indem zur Feststellung des BAK-Werts er in das Atemalkohol-Messgerät pustet („ins Röhrchen blasen“); eine ärztliche Blutentnahme kann bei einer Verweigerung des Atemalkoholtests jedoch gegen den Willen des Fahrers erfolgen, da dafür kein aktives Tun erforderlich ist
2.Wiederholen
Was besagt der Nemo tenetur-Grundsatz?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Bei einer Verkehrskontrolle verweigert Fahrer T den Atemalkoholtest. Die Polizei droht ihm, ihn zur Blutentnahme mitzunehmen, wenn er nicht ins Röhrchen pustet. Welche Aussagen treffen zu?
Bei einer Hausdurchsuchung findet die Polizei bei T ein belastendes Tagebuch. Der Staatsanwalt fordert T auf, daraus die relevanten Passagen vorzulesen. T verweigert dies. Welche Aussagen sind richtig?
T wird wegen Steuerhinterziehung verhört. Der Ermittler droht: „Wenn Sie nicht aussagen, bleiben Sie in U-Haft, bis Sie reden." T schweigt weiterhin. Welche Aussagen treffen zu?
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