- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Handlungen und Konkurrenzen
Handlung
1.Verstehen
Handlung
Handlung im juristischen Sinn / Handlungseinheit: Mehrere Handlungen im natürlichen Sinne zu einer Handlungseinheit zusammenfasst; z.B. Raub als mehraktiges Delikt besteht aus Nötigungshandlung und Wegnahmehandlung
Natürliche Handlungseinheit: Einheitlicher zusammengehöriger Lebenssachverhalt, sodass getrennte Betrachtung künstlich wirken würde
Enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang
Auf einheitlichem Tatentschluss beruhend; z.B. Täter sagt sich „erst boxe ich ihm in den Bauch, dann trete ich gegen sein Auto“
Tateinheit gem. § 52 StGB, da einheitlicher Tatentschluss
Nicht bei Angriffen auf höchstpersönliche Rechtsgüter unterschiedlicher Personen (Leib, Leben, Ehre)
Tatmehrheit, § 53 StGB
Juristische Handlungseinheit / Tatbestandliche Handlungseinheit
Dauerdelikt: Jeder Tätigkeitsakt innerhalb der Tat begründet Taterfolg oder fördert dessen Aufrechterhaltung
Mehraktiges und zusammengesetztes Delikt: Mehrere Einzelakte erforderlich um Delikt zu verwirklichen, z.B. Raub erfordert Nötigung zur Duldung der Wegnahme
Verklammertes Delikt: Zwei unabhängige Delikte überdeckt von drittem (regelmäßig Dauerdelikt), das zu beiden in Tateinheit; z.B. Diebstahl und währenddessen Sachbeschädigung, anschließend auf Flucht Mensch verletzt, um im Besitz der Beute zu bleiben ⇨ Räuberischer Diebstahl, §§ 249, 252 verklammert Sachbeschädigung, § 303 I und Körperverletzung, § 223 I
Klammerdelikt muss mindestens so schwerwiegend wie leichtestes der zu verklammernden Delikte sein
2.Wiederholen
Was versteht man unter einer Handlung im juristischen Sinn?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T bedroht eine Person mit einer Waffe und nimmt ihr die Geldbörse ab. Anschließend flieht er, beschädigt dabei ein Auto und verletzt eine unbeteiligte Person, um die Flucht zu sichern. Welche Aussagen sind zutreffend?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
