Auszug

Gesetzliches Pfandrecht, §§ 1257, 1204 ff. BGB

Gesetzliches Pfandrecht

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gesetzliches Pfandrecht, §§ 1257, 1204 ff. BGB

Gesetzliches Pfandrecht, §§ 1257, 1204 ff. BGB: Entsteht unmittelbar kraft Gesetzes

  • Insb. Vermieterpfandrecht, §§ 562 ff. BGB
  • Insb. Werkunternehmerpfandrecht, § 647 BGB
  • Gem. § 1257 BGB Vorschriften über vertragliches Pfandrecht, §§ 1204 ff. BGB, entsprechend angewendet

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter einem gesetzlichen Pfandrecht? Welche gesetzlichen Pfandrechte solltest du kennen? Welche Vorschriften sind darauf anwendbar?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A ist Mieter der Wohnung des Vermieters V. In seinem Wohnzimmer und seinem Schlafzimmer hat er jeweils ein großes teures Fernsehgerät. Als A seine Miete nicht mehr zahlen kann, verlangt V einen von As Fernsehern heraus, um ihn zu versteigern und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Zu recht?

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Frage 2

A ist Mieter der Wohnung des Vermieters V. In seinem Wohnzimmer und seinem Schlafzimmer hat er jeweils ein großes teures Fernsehgerät. Beide sind Leihgaben seiner Cousine C. Als A seine Miete nicht mehr zahlen kann, verlangt V einen von As Fernsehern heraus, um ihn zu versteigern und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Zu recht?

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