Auszug

Abstraktes Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis, §§ 780, 781 BGB

Abstraktes SchuldversprechenAbstraktes SchuldanerkenntnisSchuldanerkenntnis

1.
Verstehen

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Abstraktes Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis, §§ 780, 781 BGB

Abstraktes Schuldversprechen und abstraktes Schuldanerkenntnis, §§ 780 f. BGB

  • Einseitig verpflichtender Vertrag, der Leistung verspricht bzw. Schuld anerkennt, unabhängig von Schuldgrund (kein Rechtsgrund im Vertrag ersichtlich); z.B. Verpflichtung 1000€ zu schulden, ohne Nennung eines Zwecks; insb. auch irrtümliche Überweisung einer Bank auf Kundenkonto
    • Abstraktes Schuldversprechen, § 780 BGB: Leistungsversprechen begründet; z.B. auch Ausstellen eines Schecks
    • Abstraktes Schuldanerkenntnis, § 781 BGB: Bereits bestehende Schuld anerkannt
  • Vorteile für Gläubiger
    • Eigener unverjährter Anspruch unabhängig von weiterhin bestehendem Grundgeschäft
    • Urkundenprozess möglich

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter einem abstrakten Schuldversprechen und unter einem abstrakten Schuldanerkenntnis? Was für Vorteile haben sie?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A nimmt bei Darlehensgeber D ein Darlehen i.H.v. 600.000€ auf. Als Sicherheit verlangt D eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Worum handelt es sich?

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