Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
Tierhalterhaftung, § 833 BGB
TierhalterTiergefahr
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Tierhalterhaftung, § 833 BGB
Tierhalterhaftung, § 833 BGB: Gefährdungshaftung für spezifische Tiergefahr
- Anspruchsgegner ist Tierhalter: Besitz des Tieres im eigenen Interesse (Eigentumslage irrelevant)
- Rechtsgutsverletzung: Relevant nur Verletzung enumerierter Rechtsgüter, nämlich Leib, Leben, Eigentum und sonstige Rechte
- Verursachung durch das Tier
- Haftungsbegründende Kausalität: Zwischen Tierverhalten und Verletzung
- Spezifische Tiergefahr verwirklicht („durch ein Tier“): Typisches unberechenbares Tierverhalten
- Kein Entlastungsbeweis
- Zulässigkeit des Entlastungsbeweises nur bei Haustieren, die Beruf, Erwerb oder Unterhalt dienen
- Sorgfältige Beaufsichtigung oder
- Aufsichtspflichtverletzung nicht kausal für die Rechtsgutsverletzung: Schaden wäre auch bei sorgfältiger Beaufsichtigung eingetreten
- Schaden, §§ 249 ff. BGB
- Haftungsausfüllende Kausalität: Zwischen Verletzung und Schaden
- Ggf. Haftungsausschluss: z.B. „Handeln auf eigene Gefahr“ oder konkludent z.B. bei Reitbeteiligung
- Ggf. Mitverschulden, § 254 BGB
- Ggf. auch mitwirkende Tiergefahr eines Tieres des Geschädigten, analog § 254 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Unter welchen Umständen haftet der Halter eines Tieres, wenn das Tier einen Schaden verursacht?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A achtet gut auf ihre Hündin B, der es dennoch gelingt, dem C das Sandwich aus der Hand zu reißen und es auffrisst. C möchte Schadensersatz von A. Zu Recht?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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