Auszug

Allgemeines Zurückbehaltungsrecht, §§ 273, 274 BGB

Allgemeines ZurückbehaltungsrechtAZB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Allgemeines Zurückbehaltungsrecht, §§ 273, 274 BGB

Voraussetzungen

  1. Gegenseitige Ansprüche: Wechselseitige Forderungen aus selbem Schuldverhältnis; Gläubiger eines Anspruchs jeweils Schuldner des anderen

Gleichartigkeit (z.B. beides Geld) ⇨ dann eher Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB in Betracht

  1. Konnexität der Ansprüche: Aus demselben rechtlichen Verhältnis; einheitliches Lebensverhältnis genügt (wenn nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB Anspruch nicht ohne Rücksicht auf anderen durchsetzbar)
  2. Gegenanspruch besteht, ist durchsetzbar und fällig: Keine Einrede möglich

Verjährung nicht hindernd, § 215 BGB: Wenn nicht verjährt vor Entstehung des Zurückbehaltungsrechts

  1. Kein Ausschluss
    • Aus Abrede der Parteien
      • In AGB nur eingeschränkt möglich, § 309 Nr. 2b BGB
    • Aus Gesetz, z.B. §§ 175, 570 BGB
    • Aus Aufrechnungsverbot, wenn nach Sinn und Zweck übertragbar, z.B. analog § 393 BGB
    • Aus Natur des Schuldverhältnisses oder Treu und Glauben gem. § 242 BGB (insb. bei Unverhältnismäßigkeit)

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Unter welchen Voraussetzungen steht dem Schuldner das allgemeine Zurückbehaltungsrecht zu?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Dieb D stiehlt das Fahrrad des A und veräußert es an den gutgläubigen B. Für 200€ lässt B die defekten Bremsen des A austauschen. Hat A einen durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe, wenn B Ersatz verlangt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

Dieb D stiehlt das Fahrrad des A. Für 200€ lässt B die defekten Bremsen des A austauschen. Hat A einen durchsetzbaren Anspruch auf Herausgabe, wenn D Ersatz verlangt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

A kauft ihrem Bekannten B dessen Handy ab. Als B Zahlung verlangt, will A erst zahlen, wenn B ihr auch das Gerät übergibt und übereignet. Kann sie die Zahlung so lange verweigern?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Schuldrecht Allgemeiner Teil findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau