Auszug

Ersatz des Vertrauensschadens, § 122 BGB

VertrauensschadenErsatz des Vertrauensschadens

1.
Verstehen

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Ersatz des Vertrauensschadens, § 122 BGB

Ersatz des Vertrauensschadens von Anfechtendem an Anfechtungsgegner zu leisten (abhängig vom Anfechtungsgrund)

  • Bei Anfechtungsgründen Irrtümer, §§ 119, 120 BGB und bei der Scherzerklärung, § 118 BGB
    • Anfechtender hat Vertrauensschaden zu ersetzen, § 122 I BGB: Negatives Interesse; Schaden, den Anfechtungsgegner dadurch erleidet, dass er auf Wirksamkeit der Erklärung vertraute (≠ Erfüllungsinteresse auf Leistung aus angefochtenem Geschäft)
    • Vertrauensschaden begrenzt durch positives Interesse (Erfüllungsinteresse), § 122 I BGB: Geschädigter soll nicht besser gestellt werden, als er bei Wirksamkeit der Erklärung gestanden hätte; z.B. kein Schadensersatz, wen das nichtige Geschäft dem Anfechtungsgegner keinen wirtschaftlichen Vorteil gebracht hätte
    • Beispiel: Kaufvertrag über Sache im Wert von 1.800€ zu Kaufpreis von 2.000€ geschlossen und deshalb späteres Angebot zu 2.200€ ausgeschlagen ⇨ nach Anfechtung durch Käufer kann Verkäufer entgangenen Gewinn aus ausgeschlagenem Geschäft i.H.v. 400€ (Differenz zwischen Sachwert und Verkaufspreis aus ausgeschlagenem Geschäft) von Käufer verlangen (aber gerade nicht Kaufpreiszahlung i.H.v. 2.000€) ⇨ da das Erfüllungsinteresse aber nur 200€ beträgt (Differenz zwischen Sachwert und Verkaufspreis aus angefochtenem Geschäft) ist der Anspruch auf 200€ begrenzt
  • Bei Anfechtungsgründen arglistige Täuschung, § 123 I Alt. 1 BGB und widerrechtliche Drohung, § 123 I Alt. 2 BGB
    • Kein Vertrauensschaden zu ersetzen

  • Daher immer alle in Betracht kommenden Anfechtungsgründe prüfen: z.B. bei Anfechtung allein wegen eines Eigenschaftsirrtums, der durch arglistige Täuschung hervorgerufen wird, muss der Vertrauensschaden ersetzt werden, nicht aber, wenn auch wegen der arglistigen Täuschung angefochten wird

2.
Wiederholen

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Frage

Ist der Anfechtungsgegner geschützt, wenn er im Vertrauen auf die Gültigkeit der Erklärung einen Schaden erleidet, z.B. ein anderes gewinnbringendes Geschäft ausgeschlagen hat?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A kauft einen Computer im Laden des Händlers H. Er bezahlt und nimmt den Computer gleich mit. Später ficht er wirksam den Kaufvertrag an wegen Eigenschaftsirrtums gem. § 119 II BGB. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

A kauft das Auto der B für 2.000€. Nach dem Kauf bekommt B ein weiteres Kaufangebot von C. Diese bietet 1.000€ mehr. B lehnt Cs Angebot ab, da sie bereits an A verkauft hat. A ficht jedoch später den Kaufvertrag wegen eines Irrtums an. Welche Aussagen sind richtig?

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