Auszug

Zurechnung von Willensmängeln, Kenntnis und Kennenmüssen, § 166 BGB

Bösgläubiger Vollmachtgeber

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Zurechnung von Willensmängeln, Kenntnis und Kennenmüssen, § 166 BGB

Bösgläubiger Vollmachtgeber, § 166 II 1 BGB: Kann Bösgläubigkeit nicht durch bestimmte Weisung an gutgläubigen Vertretenen „heilen“

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Kommt es bei Willensmängeln, auch auf den Vertreter an, wenn der Vollmachtgeber bösgläubig war?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A weiß, dass die D häufig Autos mietet, die er dann günstig verkauft, anstatt sie zurückzugeben. Die A möchte ein solches Auto haben. Um es gem. § 929 1, 932 BGB nach einem Kauf gutgläubig erwerben zu können, bevollmächtigt sie ihre nichtsahnende Freundin F das Auto zu kaufen und abzuholen, was diese auch tut. Ist A Eigentümerin geworden?

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