Auszug

§ 823 I BGB B: Rechtsgutverletzung

RechtsgutverletzungRecht am eingerichteten und ausgeübten GewerbebetriebAllgemeines Persönlichkeitsrecht

1.
Verstehen

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§ 823 I BGB B: Rechtsgutverletzung

Sonstige Rechte: Nur absolute Rechte (ggü. jedermann wirkend), die vergleichbar sind mit Eigentum; insb. nicht Vermögen

  • Berechtigter Besitz bzw. Recht zum Besitz (nicht Besitz selbst, da kein Recht, sondern tatsächliches Institut); Vergleichsschutzgut Eigentum enthält auch Nutzungsfunktion, nicht nur Ausschluss wie Besitz (§§ 861 ff. BGB) ⇨ Besitz sonstiges Recht, wenn über possessorisches Recht hinausgehende Befugnis (insb. bei allen rechtmäßigen Besitzern)
  • Grundpfandrecht
  • Anwartschaftsrecht
  • Patentrecht, Urheberrecht
  • Elterliches Sorgerecht, §§ 1626 ff. BGB
  • Räumlich-gegenständlicher Bereich der Ehe
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR), Art. 2 I, 1 I GG: Recht des Einzelnen auf Achtung seiner personalen und sozialen Identität und Entfaltung seiner Persönlichkeit; dreistufiges Schutzkonzept der Sozial-, Privat- und Intimsphäre (z.B. Tagebücher oder sexuelle Bild- und Videoaufnahmen)
    • Abwägung der Verhältnismäßigkeit
    • Verletzung berechtigt sogar zu Schmerzensgeld, abgeleitet direkt aus Art. 2 I, 1 I GG
  • Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Unmittelbarer, betriebsbezogener Eingriff in berufliche Tätigkeit erforderlich, z.B. Boykottaufruf, Streikaufruf einer Gewerkschaft, Schmähkritik im Internet, Spam-Mails; z.B. nur mittelbarer Eingriff, wenn Stromausfall verursacht und Betrieb nicht weiterarbeiten kann
  • Name, § 12 BGB: Wichtig im Bereich der Domain-Namen

2.
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Frage

Welche Rechte sind als sonstige Rechte i.S.d. § 823 I BGB geschützt?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A kauft von B ein Fahrrad unter Eigentumsvorbehalt. Während A es noch abbezahlt, wird das Fahrrad von C schuldhaft zerstört. Wer kann Schadensersatz aus § 823 I BGB gegen C geltend machen?

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Frage 2

Der gut aussehende Freizeitreiter F entdeckt eine Werbeanzeige des Pharmakonzerns P, die für ein Potenzmittel wirbt. Die Werbeanzeige enthält ein Foto des F und suggeriert fälschlicherweise, dass er das Potenzmittel benötige. Hat F einen Anspruch aus § 823 I BGB gegen P?

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Frage 3

Die A, ein Zusammenschluss ökologischer Landwirtschaftsbetriebe, wird in einem Fernsehbeitrag der Rundfunkanstalt B fälschlicherweise wegen angeblich nicht artgerechter Hühnerhaltung kritisiert. A fordert die Unterlassung der Ausstrahlung, da die Aufnahmen unzutreffend seien und auf strafbare Weise beschafft wurden. Hat sie einen Anspruch?

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Frage 4

Der gut aussehende Freizeitreiter F entdeckt eine Werbeanzeige des Pharmakonzerns P, die für ein Potenzmittel wirbt. Die Werbeanzeige enthält ein Foto des F und suggeriert fälschlicherweise, dass er das Potenzmittel benötige. Hat F einen Anspruch aus § 823 I BGB gegen P?

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