- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
§ 823 I BGB B: Rechtsgutverletzung
1.Verstehen
§ 823 I BGB B: Rechtsgutverletzung
Sonstige Rechte: Nur absolute Rechte (ggü. jedermann wirkend), die vergleichbar sind mit Eigentum; insb. nicht Vermögen
- Berechtigter Besitz bzw. Recht zum Besitz (nicht Besitz selbst, da kein Recht, sondern tatsächliches Institut); Vergleichsschutzgut Eigentum enthält auch Nutzungsfunktion, nicht nur Ausschluss wie Besitz (§§ 861 ff. BGB) ⇨ Besitz sonstiges Recht, wenn über possessorisches Recht hinausgehende Befugnis (insb. bei allen rechtmäßigen Besitzern)
- Grundpfandrecht
- Anwartschaftsrecht
- Patentrecht, Urheberrecht
- Elterliches Sorgerecht, §§ 1626 ff. BGB
- Räumlich-gegenständlicher Bereich der Ehe
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR), Art. 2 I, 1 I GG: Recht des Einzelnen auf Achtung seiner personalen und sozialen Identität und Entfaltung seiner Persönlichkeit; dreistufiges Schutzkonzept der Sozial-, Privat- und Intimsphäre (z.B. Tagebücher oder sexuelle Bild- und Videoaufnahmen)
- Abwägung der Verhältnismäßigkeit
- Verletzung berechtigt sogar zu Schmerzensgeld, abgeleitet direkt aus Art. 2 I, 1 I GG
- Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Unmittelbarer, betriebsbezogener Eingriff in berufliche Tätigkeit erforderlich, z.B. Boykottaufruf, Streikaufruf einer Gewerkschaft, Schmähkritik im Internet, Spam-Mails; z.B. nur mittelbarer Eingriff, wenn Stromausfall verursacht und Betrieb nicht weiterarbeiten kann
- Name, § 12 BGB: Wichtig im Bereich der Domain-Namen
2.Wiederholen
Welche Rechte sind als sonstige Rechte i.S.d. § 823 I BGB geschützt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A kauft von B ein Fahrrad unter Eigentumsvorbehalt. Während A es noch abbezahlt, wird das Fahrrad von C schuldhaft zerstört. Wer kann Schadensersatz aus § 823 I BGB gegen C geltend machen?
Der gut aussehende Freizeitreiter F entdeckt eine Werbeanzeige des Pharmakonzerns P, die für ein Potenzmittel wirbt. Die Werbeanzeige enthält ein Foto des F und suggeriert fälschlicherweise, dass er das Potenzmittel benötige. Hat F einen Anspruch aus § 823 I BGB gegen P?
Die A, ein Zusammenschluss ökologischer Landwirtschaftsbetriebe, wird in einem Fernsehbeitrag der Rundfunkanstalt B fälschlicherweise wegen angeblich nicht artgerechter Hühnerhaltung kritisiert. A fordert die Unterlassung der Ausstrahlung, da die Aufnahmen unzutreffend seien und auf strafbare Weise beschafft wurden. Hat sie einen Anspruch?
Der gut aussehende Freizeitreiter F entdeckt eine Werbeanzeige des Pharmakonzerns P, die für ein Potenzmittel wirbt. Die Werbeanzeige enthält ein Foto des F und suggeriert fälschlicherweise, dass er das Potenzmittel benötige. Hat F einen Anspruch aus § 823 I BGB gegen P?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
