Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Bestimmung des Schuldverhältnisses
Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB
Treu und GlaubenVerkehrssitte
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB
Begriffe
- Treu und Glauben: Objektive Interessenbewertung
- Verkehrssitte: In Gesellschaft geltende (nicht normierte) Verhaltensordnung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter den Begriffen Treu und Glauben und Verkehrssitte?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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