- Zivilrecht
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- Deliktsrecht
Quasinegatorischer Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch, §§ 823 ff. BGB i.V.m. § 1004 I 1, 2 BGB analog
1.Verstehen
Quasinegatorischer Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch, §§ 823 ff. BGB i.V.m. § 1004 I 1, 2 BGB analog
Quasinegatorischer Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch, §§ 823 ff. BGB i.V.m. § 1004 I 1, 2 BGB analog
- Analoge Anwendung des § 1004 I 1, 2 BGB auf sonstige deliktisch geschützte Rechtsgüter als Eigentum um Rechtsschutzlücken zu schließen
- z.B. räumlich-gegenständlicher Bereich der Ehe: Ehemann kann verlangen, dass Geliebter der Ehefrau aus gemeinsamer Ehewohnung auszieht
- z.B. Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Inhaber kann verlangen, dass ungerechtfertigte gewerbeschädliche Kritik unterlassen wird
Bedürfnis für Analogie
- Andere Rechtsgüter als Eigentum nicht von § 1004 I 1, 2 BGB umfasst
- Gem. §§ 823 ff. BGB auch Unterlassungsanspruch möglich, dann muss aber Verschulden nachgewiesen werden
- Quasinegatorischer Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch, §§ 823 ff. i.V.m. § 1004 I 1, 2 BGB analog: Rechtswidriger Angriff ausreichend, unabhängig von Verschulden; z.B. sonst keine Abwehr möglich, wenn Schuldunfähiger in absolutes Recht eingreift
2.Wiederholen
Was versteht man unter dem quasinegatorischen Unterlassungsanspruch? Welcher Zweck wird damit verfolgt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Unternehmer U führt seinen Gewerbebetrieb und sieht sich durch Konkurrentin Ks Werbeaktion, bei der irreführende Aussagen über Us Produkte gemacht werden, beeinträchtigt. U erwägt rechtliche Schritte. Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
Unternehmer U führt seinen Gewerbebetrieb und sieht sich durch Konkurrentin Ks Werbeaktion, bei der irreführende Aussagen über Us Produkte gemacht werden, beeinträchtigt. U erwägt rechtliche Schritte. Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
Die A, ein Zusammenschluss ökologischer Landwirtschaftsbetriebe, wird in einem Fernsehbeitrag der Rundfunkanstalt B fälschlicherweise wegen angeblich nicht artgerechter Hühnerhaltung kritisiert. A fordert die Unterlassung der Ausstrahlung, da die Aufnahmen unzutreffend seien und auf strafbare Weise beschafft wurden. Hat sie einen Anspruch?
Unternehmer U führt seinen Gewerbebetrieb und sieht sich durch Konkurrentin Ks Werbeaktion, bei der irreführende Aussagen über Us Produkte gemacht werden, beeinträchtigt. U erwägt rechtliche Schritte. Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
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